3-Familienhaus mit 3 vermieteten Wohnungen kaufen für uns selbst; vorh. Mieter kündigen

  • Hallo und Guten Tag,
    in der Vielzahl der Fälle hier wird zwar fast immer empfohlen, ein unvermietetes Haus zu kaufen, jedoch suchen wir schon lange erfolglos, und das angebotene Haus ist ideal. Als selbständiger Handwerker bewohne ich mit meiner Frau eine Eigentumswohnung, und habe außerdem an anderer Adresse, wegen Platzmangel eine Werkstatt mit Lager angemietet.
    Mein saisonales Geschäft, und meine Berufserfahrung, würden eine selbstständige Sanierung des Objektes, das die o.g. 3 Wohnungen, und Nebengebäude für Werkstatt und Lager enthält (im Folgenden "3 FH”), möglich und sinnvoll machen. Die Tatsache, dass 2 Wohnungen vermietet bleiben würden, kommt unserem Wunsch nach einer Altersversorgung entgegen, nur frage ich mich, ob wir bei Nennung der Tatsachen eine Chance hätten:
    Das Objekt ist ausgeschrieben bei einem Immobilienportal, mit dem Hinweis, dass 6-12 Monate Kündigungsfristen bei Eigenbedarf zu beachten seien, da langfristige Mietverträge vorhanden.
    Dem Erfolg entgegen stehen könnte unsere Eigentumswohnung (ETW): Wir verfügen ja über unsere ETW, die aber für den Zweck des Lagerns und Werkens zu klein und ungeeignet ist, ferner verkauft werden würde (und müsste), um das 3-FH zu finanzieren; nachdem die derzeitige Werkstattmiete dann entfiele, wäre der Kauf des 3-FH zudem finanziell günstiger für uns.
    Meine Frau ist schwerbehindert, und im zu kaufenden Objekt könnten evtl. erford. Umbauten, (bei, was Gott verhüten möge, aber man weiß es nicht - Verschlechterung der Behinderung und dadurch Rollstuhl-Erfordernis) einfacher umgesetzt werden als in der derzeitigen Wohnung/Haus, wo 7 weitere Eigentümer zustimmen müssten.
    Meine Fragen:
    - Sehen die Experten hier eine Chance, eine Partei (von gesamt drei) wg. Eigenbedarf kündigen zu können, bei ehrlicher Darlegung aller Umstände, und Abwarten von 9 - 12 Monaten. Obwohl uns ja zurzeit eine andere Wohnung zur Verfügung steht.
    - Der § bzgl. 2-Fam. Haus - wirkt sich der ggf. auch hier aus?


    Für Tipps bedanke ich mich bereits jetzt. Es hat zum Glück sogar etwas Zeit, denn eine (aller-)erste Besichtigung findet erst in 2 Wochen statt.

  • Eigenbedarf kündigen zu können, bei ehrlicher Darlegung aller Umstände, und Abwarten von 9 - 12 Monaten. Obwohl uns ja zurzeit eine andere Wohnung zur Verfügung steht.

    Lesen Sie § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB!


    Sie müssen die "Umstände nicht darlegen". Es reicht, wenn Sie wegen Eigenbedarf kündigen.
    Obwohl ein solch kapitalistisches Verhalten schlecht zu Ihrem Pseudonym Che Guevara passt.
    Der war ja ein Freund der Unterdrückten!


    ;)


    Ob Sie die Wohnung dann schon nach 9 bis 12 Monaten frei bekommen, steht auf einem anderen Blatt.
    Auch bei einer Eigenbedarfskündigung ist der Mieter nicht völlig schutzlos.
    Es kann also sehr, sehr lange dauern, bis Sie Ihr Ziel erreichen.
    Schließlich gibt es nicht nur eine Instanz im Rechtsweg.
    Und kostspielig kann die Sache auch werden.


    Der § 573a BGB (erleichtere Kündigung) gilt hier natürlich NICHT!
    Denn 1. wohnen Sie selbst noch nicht in dem Haus und 2. ist es kein Zwei- sondern ein Dreifamilienhaus.


    Ein Tipp könnte sein, dass Sie versuchen - vor dem Erwerb des Hauses - mit den Mietern Gespräche zu führen.
    Vielleicht schaffen Sie es, dass sich eine Mietpartei gegen eine kräftige Abfindung aus dem Mietvertrag "herauskaufen" lässt. Das könnte eventuell billiger sein, als jahrelang einen Kündigungsprozess zu führen.


    Auf jeden Fall haben Sie sich da keine leichte Aufgabe gestellt.
    Das sollte sich im Kaufpreis bemerkbar machen. Drücken Sie den Verkäufer!