Über Arbeitslosigkeit in Rente?

  • Hallo zusammen,


    mein Vater wird im April 61 und hat jetzt 46 Jahre ohne Unterbrechung in die Rentenkasse eingezahlt. Zur Zeit hat er einige gesunheitliche Probleme (GdB 50) und er überlegt, wie er die restlichen Jahre jetzt überbrücken kann. Wenn er jetzt die Frührente beantragt, bekommt er zu viele Abzüge. Jetzt meine Frage, wäre es möglich, die letzten 2 Jahre Arbeitslos zu sein und dann mit 63 in Rente zu gehen?

  • Hallo MrSpeedy.


    So wie Sie es schildern hat Ihr Vater die 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt. Er könnte also mit 63+X abschlagsfrei in Rente gehen.
    Die Voraussetzungen für die Rente für schwerbehinderte Menschen hat er Ihren Schilderungen zufolge auch erfüllt. Das spielt aber eigentlich nur eine Rolle, wenn er vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen will. Ansonsten ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte günstiger.


    Wenn er mit genau 63 in Rente geht, wird er in jedem Fall Abschläge haben.


    Er sollte sich in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.


    Ansonsten sprengt es hier doch den Rahmen des Forums.

  • wäre es möglich, die letzten 2 Jahre Arbeitslos zu sein

    Arbeitslosigkeit kann man nicht sich selbst einfach aussuchen.
    Wer seinen Job kündigt, bekommt - zu Recht - ein Sperre.
    Und danach ist er verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, d.h. er muss sich bewerben, vorstellen usw.


    Arbeitslosengeld ist eben KEINE vorgezogene Altersrente.

  • Ansonsten könnte Ihr Vater auch einen Antrag auf medizinische Reha stellen.
    Ggf. helfen 3 bis 5 Wochen Kur ja wieder Kräfte zu sammeln und die nächsten zwei Jahre heil zu überstehen.


    Sollte die Reha keinen Erfolg haben, kann es sein, dass der Reha-Antrag als Rentenantrag (Erwerbsminderung) gewertet wird.
    Auf diese Umdeutung kann man verzichten, solange kein Leistungsträger (z. B. Krankenkasse ober Jobcenter) mit im Spiel ist.



    Alternativ könnte man einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Ggf. kann dann über Förderung der Rentenversicherung ein Schonarbeitsplatz geschaffen werden.


    Hintergedanke:


    Bevor die Rentenversicherung auf zwei Jahre Beiträge verzichtet und zusätzlich auch noch zwei Jahre zu früh anfängt Rente zu zahlen, wird man Alternativen prüfen, Ihren Vater im Arbeitsleben zu halten, damit er weiter Beiträge zahlt.



    Alles dies kann im Rahmen der Beratung besprochen werden.