Verlustvortrag bei EST mit Anlage N?

  • Hallo allerseits,


    ich habe folgende Frage als Arbeitnehmer: Voraussichtlich übersteigen meine Werbungs- und Ausbildungskosten meine Steuerschuld. Kann ich dann einen Verlustvortrag ins kommende Jahr machen? Oder verfallen die Kosten, die meine Steuerschuld übersteigen, einfach so, wenn ich die Summe erstattet bekomme, die ich an Einkommensteuer bezahlt habe? Kann ich evtl. WErbungskosten dann für das kommende Jahr geltend machen, wenn ich eigentlich mehr zurückbekommen müsste, hätte ich nur mehr Steuern gezahlt?


    Falls jemand etwas dazu weiß, wäre ich dankbar für Hinweise.
    MfG
    abu

  • Danke für die Antwort.
    Ich habe mehrfach nach Schlagworten gesucht, aber es kam immer wieder eine Nullmeldung ...
    Inzwischen weiß ich vom Finanzamt, dass die Höhe der Werbungskosten meine Einkünfte und nicht die Höhe der gezahlten Einkommensteuern übersteigen muss, um einen Verlustvortrag geltend machen zu können. ist das korrekt?
    Falls ja, erledigt sich dies.


    Nochmals schönen Dank für die Antwort.
    MfG