ACHTUNG: Kontoführungsgebühren für Debeka-Bausparkonten in 2017 widersprechen

  • Ein Debeka-Versicherungsvertreter hat mir eine wichtige Insider-Information zumBausparvertrag der Debeka gegeben, die ich auch an Sie alleweiterleiten möchte:


    Falls Sie bereits einen Debeka-Bauspar-Vertrag haben: Schauen Sie diekommenden Kontoauszüge des Bausparvertrags von EndeJanuar/ Anfang Februar 2017 auf der letzten Seite ganz genauan. Dort steht im Kleingedruckten, dass die Debekafortan Kontoführungsgebühren für den Bausparvertragerhebt. Diesen sollten Sie unbedingt widersprechen,indem Sie einen Brief (+ evtl. auch per E-Mail) andie Bausparkasse Debeka schicken.Mit diesem Widerspruch umgehen Sie dann - laut obigem Debeka-Versicherungsvertreter - die Kontoführungsgebühren undmüssen sie nicht bezahlen. Also, bitte dran denken!


    MfG
    Jacob Messei


    aus Rostock

  • Danke für die Eröffnung des Themas.


    Moin!


    Gestern hatte ich den Jahresauszug 2016 von meinem Debeka-Bausparvertrag in der Post, und im Anhang findet sich die ABB-Änderung zur Einführung der Servicegebühr. Klare Sache, widersprechen. Eigentlich.
    Was mir dabei durch den Hinterkopf geht: Besteht seitens der Debeka ein Kündigungsrecht, wenn ich solchen Änderungen widerspreche? Ich hatte das mal in einem anderen Vertrag einer anderen Gesellschaft (behauptete jedenfalls die Gesellschaft). Der Debeka könnte es recht sein, auf die Servicegebühr zu verzichten und meinen Vertrag dafür komplett zu beenden. Entsprechendes Lockangebot dazu gab es vor Monaten schon mal..
    Die Servicegebühr werde ich aber auf keinen Fall bezahlen..


    Gruß,


    Sebi

  • ....interessanter Aspekt, der mich auch interessieren würde. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Debeka mit dem Widerspruch ein komplettes Kündigungsrecht "bekommt" aber evtl. weiß jemand mit rechtlichen Sachverstand mehr?!

  • Hallo @Anika,


    hier geht es um eine neue Variante der Bausparkassen (speziell Debeka) in Gestalt einer nachträglich eingeführten Kontoführungsgebühr (bei Debeka Servicepauschale genannt). Dieses Thema ist im Ratgeber noch nicht berücksichtigt. Herr Tenhagen hat sich aber dazu auch in seinem Spiegel- Beitrag geäußert. Insofern wäre es interessant, wenn das Thema noch ausführlicher behandelt würde, insbesondere hinsichtlich der Frage der Foristen, ob eine Kündigung bei Widerspruch gegen die Einführung der Gebühr wirklich unmöglich ist.


    Gruß Pumphut

  • Schön, dass das Thema hier angeregt aufgegriffen wird.


    Ich werde in jedem Falle widersprechen, dann wird man weitersehen.


    Meine Überlegung noch zum möglicherweise erlangten Sonderkündigungsrecht: Wenn das automatisch so wäre, könnte ein Versicherer ja immer ne hanebüchene Änderung einführen, dann damit rechnen, dass der Vertragspartner widerspricht, um dann den Vertrag aufzulösen. Das wäre schon sehr merkwürdig..
    Vermutlich reicht es, wenn einige diese Änderung überlesen, sich schlicht nicht die Mühe machen zu widersprechen oder auf Grund von Bedenken, irgendwelche Schwierigkeiten zu bekommen, den Widerspruch aussetzen. Die Debeka handelt etwas verzweifelt, und vermutlich wird es ihr etwas helfen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Pumphut und andere Mitdiskutanten!


    Hier noch ein Auszug aus dem aktuellen Newsletter zum Thema:


    Bis zu 24 Euro pro Jahr und Vertrag verlangt die Debeka-Bausparkasse
    neuerdings als Servicepauschale von ihren Kunden. 15 Euro sind es bei
    der Signal Iduna. Und das für Verträge, die jahrelang kostenfrei geführt
    wurden. Kunden können sich dagegen wehren, indem sie kurzfristig auf
    das Schreiben reagieren und der Gebühr widersprechen – am besten per
    Einschreiben. Die Frist beträgt zwei Monate ab Bekanntgabe der Änderung.
    Der Vertrag läuft dann ohne Gebühr weiter.


    http://www.finanztip.de/finanztip-email/archiv/


    Ich nehme die Fragen aber mal mit. Kann aber keine schnelle Antwort versprechen :)


    Viele Grüße


    Anika

  • Hallo,


    ich habe heute von der DEBEKA folgenden netten Brief bekommen:


    „Sehr geehrte…


    ihren fristgerechten Widerspruch gegen die Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) in Hinblick auf die Einführung einer Servicepauschale haben wir zur Kenntnis genommen.


    Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass die Klausel über die Servicepauschale aufgrund Ihres Widerspruchs nicht Bestandteil der Ihrem Bausparvertrag zugrundeliegenden ABB geworden ist. Ihr Vertrag wird somit ohne Servicepauschale fortgeführt.


    Mit freundlichen Grüßen“


    Es ist also wohl wirklich so, dass die Bausparkassen, salopp formuliert, auf Dummenfang gehen.


    @Anika Also liebes Finanztip- Team, rühren Sie laut die Trommel, damit der Anteil der Dummen klein wird.


    Gruß Pumphut

  • Hallo, ich wollte mal meine Erfahrungen mit der Debeka hier teilen, Wir gehörten nämlich auch zu den "Dummen", die die Ankündigung der Servicepauschale bis Mitte Dezember komplett übersehen haben. Und das, wo wir vier!! Bausparverträge bei der Debeka haben. ;(
    Wir haben trotzdem Widerspruch eingelegt. Wurde erwartungsgemäß zunächst abgelehnt. Erneuter Widerspruch mit folgenden Begründungen:
    1. Das Schreiben war in den Jahreskontoauszügen "versteckt". Das widerspricht den ABB, da dort steht, dass Änderungen "unter deutlicher Hervorhebung" angekündigt werden müssen.
    2. Das Schreiben war weder datiert noch als Einschreiben verschickt. Also kann die Debeka den genauen Zugang des Schreibens nicht belegen. (Wir haben gesagt, wir haben das komplette Schreiben erst im November erhalten)
    3. Die Belehrung über die Möglichkeit zu widersprechen ist falsch und somit nichtig. Dort steht nämlich, man müsse "schriftlich" widersprechen. Schriftlich hieße im Original unterschrieben mit normaler Post. Inzwischen reicht aber "Textform", also auch E-Mail, Fax oder sogar SMS. Somit hat die Debeka nicht vollumfänglich über die Möglichkeiten des Widerspruchs informiert und die 2-monatige Frist ist nicht angelaufen.
    Wir haben gleich angekündigt, dass wir es bei Ablehnung nicht darauf beruhen lassen würden und weitere rechtliche Schritte einleiten.
    Antwort der Debeka: Nach erneuter Prüfung wird dem Widerspruch gefolgt und alle Konten ohne Servicepauschale weitergeführt. Als Grund gehen Sie aber nur auf Punkt 2 ein (Kein Nachweis über Zugang möglich), was ich aber nicht glaube. Ich denke, entscheidend war der Punkt 3 (falsche Belehrung). Ich kenne das aus der öffentlichen Verwaltung. Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, ist die Frist nicht ein Monat, sondern ein Jahr.


    Gruß Buba

  • Hallo, wir haben jetzt gerade im Kontoauszug 2017 davon erfahren. Schön zwischen unsere Einzahlungen gemogelt taucht dort die Servicepauschale auf. Eine Ankündigung haben wir nicht bekommen oder nicht gesehen, keine Ahnung. Ich bin total sauer und enttäuscht von diesem Verhalten. Ich hätte mir auch gewünscht, dass unser Versicherungsberater vielleicht mal was sagt, aber das hat sich bei der Debeka alles grundlegend geändert.
    Ich will nun auch Widerspruch einlegen und hoffen, dass es nicht zu spät ist...

  • Hallo friesland78,


    ich wünsch dir viel Glück. Ich würde an deiner Stelle alle drei von mir oben genannten Punkte anführen und durchblicken lassen, dass du auch einen Anwalt nimmst. Und nicht gleich nach der ersten Antwort aufgeben. Falls du aber den Antrag auf Wohnungsbauprämie abgegeben hast (war auch mit in dem Paket mit der Ankündigung) kannst du kein "Eingangsdatum" danach nehmen. Berichte mal, was draus geworden ist.

  • Hallo Buba,


    habe das gleiche Problem... Ebenfalls nicht deutlich genug gelesen, dass die Servicepauschale eingeführt wird und nicht widerrufen.


    Möchte ebenfalls versuchen, dies nun nochzuholen.


    Könntest du mir Punkt 2 deines Widerrufs nochmal erläutern? Du hast angegeben, dass du das komplette Schreiben erst November erhalten hast. Hast du die Schuld da auf die Post geschoben oder wie darf ich das verstehen?


    Gruß outi