ACHTUNG: Kontoführungsgebühren für Debeka-Bausparkonten in 2017 widersprechen

  • Nun ja, im Verwaltungsrecht muss der Versand nachgewiesen werden wenn Fristen eingehalten werden müssen. Das wird im Versicherungsrecht nicht groß anders sein. Insofern posten wir hier schon mal GAR nichts Illegales!
    Ebenfalls bezweifele ich, dass die Debeka hier rechtlich einwandfrei agiert. Warum sonst klagt bereits ein Verbraucherschutzverein??

  • Gibt es eine Fundstelle im Versicherungsrecht? Es gibt ja grds keinen Nachweis, ob bzw wann einem ein Schreiben zugegangen ist und es heisst immer, die Versicherung hat die Beweislast!
    Wäre interessant, ob es da was schriftliches drüber gäbe!


    Es wäre fair gewesen, in einem Extra-Schreiben darüber informiert zu werden!


    Aber die DEBEKA hat mir gegenüber schon lange ihr Gesicht verloren!

  • Hallo outi,


    leider erst jetzt deinen Eintrag gelesen.


    Wir haben Punkt 2 gar nicht groß erklärt...wir haben die vier Briefe erst im November erhalten...mehr nicht. Am Telefon wurde uns dann gesagt sie wären aber schon im Februar raus gegangen, wobei wir weiterhin gesagt haben, wir haben sie aber erst im November gekriegt...fertig. Sie können da wohl schlecht das Gegenteil beweisen, zumal wir auch die Wob-Anträge noch zuhause hatten.


    Ich würde aber auch immer Punkt 1 und 3 mit anführen, falls der Widerspruch nicht sofort Erfolg hat.


    Gruß Buba

  • Hallo Buba,


    dank Deiner Ausführungen hatte ich mich doch noch getraut zu widersprechen obwohl ich erst mit dem Kontoauszug für 2017 von dieser dreisten "Servicepauschale" erfahren habe. Ich habe aufgrund Deiner Hinweise erst einmal allgemein widersprochen. Und als die Debeka mit warmen Worten dem Widerspruch nicht statt gegeben hat, mich darauf berufen, dass mir der Hinweis nicht zugestellt wurde, ich den Widerspruch aber dann zurück nehmen würde, wenn belegt werden könnte, dass er mir zugegangen ist. Ich machte gleichzeitig auch deutlich, dass ich ggf. klagen würde (und das hätte ich tatsächlich weil ich es gar nicht leiden kann derartig über den Tisch gezogen zu werden).


    Lange Rede, kurzer Sinn .. Ich hatte die Debeka dazu aufgefordert mit den Zugang zu belegen. Das konnten sie nicht und dem zur Folge wurde meinem Widerspruch statt gegeben.


    Gruß
    die Zaunkönigin


    PS.: WOB-Anträge stelle ich nie - Sollte jemand den Antrag gestellt haben, greift diese Widerspruchsmöglichkeit natürlich nicht.


    PPS: mir wird in der Tat ab und zu die Post nicht zugestellt. Abhängig vom Postboten - die leider inzwischen sehr häufig wechseln - landet fremde Post in meinem Briefkasten und manche erreicht mich nie. Kennt ihr das nicht? In der heutigen Zeit müssten m.E. solche Vertragsänderungen die durch Schweigen bestätigt werden sollen via Einschreiben zugestellt werden. Andernfalls kann die Gegenseite ja viel behaupten wenn der Tag lang ist.

  • Hallo Alicia, ich habe leider von deinem Eintrag keine Benachrichtigung erhalten. Sorry.


    Aber ich habe dazu auch nichts schriftliches gefunden. Da die Kontoauszüge nicht mit Einschreiben verschickt werden, muss die DeBeKa schon beweisen, dass ihre Post angekommen ist, was sie nicht kann. Sie haben die Änderung sicher absichtlich in dem "Zettelberg" versteckt, damit sie nicht gefunden und somit automatisch abgenickt wird. Wahrscheinlich nehmen sie dann lieber die wenigen Widersprüche bzgl. Zustellung in Kauf. Hätten sie die Änderung aber an alle mit Einschreiben verschickt, wäre ihr Gewinn wesentlich niedriger, da Einschreiben gründlicher gelesen werden.


    Mein Tip an alle...nicht locker lassen. Wir haben mehrmals telefoniert und geschrieben und am Ende gewonnen.
    Und Zaunkönigin hat es auch so geschafft...Glückwunsch!!
    Was ihr machen müsst, könnt ihr oben nachlesen.


    Gruß Buba

  • Buba: macht nix...


    Habe nach 2 oder 3 "Absagen" auch eine Stattgabe.


    Sie wollten zuletzt noch abweisen, da die späte Zustellung nicht nachvollziehbar ist, da die Versendung ja Ende Februar abgeschlossen war. Ich hatte dann nochmals zurück geschossen, wie es sein kann, dass den einen der Widerspruch aufgrund verspäteter Zustellung stattgegeben wird und anderen nicht und habe sie aufgefordert, mir zu erklären, nach welchen Kriterien sie entscheiden!
    Darauf kam dann ein Schreiben mit bla bla, aber dass sie auf die Servicepauschale verzichten. Zwischen den Zeilen konnte man rauslesen, dass sie das alles nervte.
    2 Tage später kamen dann 4 einzelne Schreiben, für jeden Vertag eins, wo ausdrücklich die Pauschale zurückgenommen wurde, die Gutschrift aber erst in diesem Jahr stattfindet, da kein neuer Auszug versendet werden kann!


    Ich danke Euch! 96 € sind jede Menge...


    Und: nicht aufgeben :thumbup:

  • Hallo zusammen,
    die Debeka hat nun zum vierten Mal meinen Widerspruch nicht stattgegeben. Obwohl ich auch die o.g. Gründe von Buba und Alicia niedergeschrieben habe.
    Die Debeka hat mir die Möglichkeit eingeräumt mich an die Schlichtungsstelle der Privaten Bausparkassen zu wenden.
    Hat das Erfolg? Hat jemand da schon Erfahrungen gesammelt?

  • kate: Was ist denn bei dir anders? Ich würde auch noch einen 5. Brief schreiben und fragen, warum sie bei manchen dem Widerspruch stattgeben und bei dir nicht, wonach sie das entscheiden, Thema Ungleichheit.
    Man braucht echt einen langen Atem...
    Und wenn Schlichtungsstelle nichts kostet würde ich auch das versuchen. Alles ausschöpfen, hast du eine Rechtsschutzversicherung? Die telefonische Beratung hat mir oft geholfen und mir gute Texte für Anschreiben diktiert.
    Gruß Buba

  • Update:
    Freitag hab ich Post von der DEBEKA bekommen, sie kündigen mir einen der 4 Bausparer. Nachdem er seit 10 Jahren zuteilungsreif ist, dürfen sie das. Hat einer meiner Kinder jetzt Pech...
    :/