Erbschaft ohne Testament

  • Folgende Fragestellung....Der Vater verstirbt, ohne Testament. Vater war in 2. Ehe verheiratet. 3 eheliche Kinder aus erster Ehe. Die Frau in 2.Ehe brachte 2 Kinder mit in die Ehe ( von ihrem Mann aus erster Ehe) Es gibt in der 2. Ehe keine gemeinsam gezeugten Kinder. Nach dem Tod des Vater stellt sich bei den 3 Kindern aus erster Ehe die Frage der Erbfolge sowie der Einsichtnahme und Auskunftpflicht bezügl. des Erbes. 2. Ehefrau pflegt keinen guten und offenen Kontakt zu den Kindern der ersten Ehe. Wie können die 3 Geschwister nun erfahren, was ihr Vater ihnen vermacht hat? Wie lange haben did 3 Kinder Zeit ihr Erbe einzufordern?
    Vielen Dank für eine Klärung der Fragen

  • Nach dem Tod des Vater stellt sich bei den 3 Kindern aus erster Ehe die Frage der Erbfolge sowie der Einsichtnahme und Auskunftpflicht bezügl. des Erbes.

    Die drei Kinder sind Erben geworden. Sie befinden sich allerdings mit der Witwe des Verstorbenen in einer Erbengemeinschaft. Die Witwe erbt nach gesetzlicher Erbfolge neben den Kindern 1/4 und erhält ein weiteres 1/4 als pauschalen Zugewinn ausgleich. Insgesamt erhält daher die Witwe 1/2 der Erbschaft.


    Die drei Kinder erben die restliche Hälfte zu gleichen Teilen. Also bekommt jedes Kind 1/6 der Erbschaft.


    Gemäß § 2038 Abs. 1 BGB steht den Erben in der Erbengemeinschaft die Verwaltung des Nachlasses gemeinschaftlich zu.
    Dazu gehört auch die Auskunftspflicht der Miterbin (Witwe) gegenüber den anderen drei Miterben (Kindern) des Erblassers.



    Wie können die 3 Geschwister nun erfahren, was ihr Vater ihnen vermacht hat?

    Sie müssen die Witwe, ihre Stiefmutter, auffordern, ein sogenanntes Inventar über die Erbschaft aufzustellen und vorzulegen. Darin muss das gesamte Vermögen einschließlich aller Schulden, die der Erblasser hinterlassen hat, aufgeführt werden.



    Wie lange haben did 3 Kinder Zeit ihr Erbe einzufordern

    Da es sich um Ansprüche aus dem Eigentum handelt, gilt die 30-jährige Verjährungfrist des § 197 Abs. Nr. 2 BGB.

  • Guten Abend Muc
    Vielen Dank für die kompetente Antwort.
    Nun werden die Kinder einen Schritt weiter gehen und die Informationen bei der Stiefmutter einholen. Hoffen wir mal, dass sie warheitsgemäß antwortet und nichts verschweigt...
    Mit besten Grüßen
    wolle.