Antrag nötig, um freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben?

  • Im Artikel heißt es:

    • Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte, muss dafür spätestens drei Monate nach dem Ende der Versicherungspflicht einen Antrag stellen.

    Ist das wirklich so?
    Es gibt doch seit ein paar Jahren eine obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V), mit der sichergestellt wird, "dass für Personen, die aus einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse ausgeschieden sind, kraft Gesetzes ein weiterer ununterbrochener Versicherungsschutz begründet wird – und zwar als freiwillige Versicherung. Die Anschlussversicherung kommt kraft Gesetzes zustande. Eine Erklärung des Versicherten ist nicht erforderlich."
    (vgl. https://www.haufe.de/personal/…sk_PI10413_HI5488365.html)


    Habe ich da etwas übersehen? Oder der Autor? ;)