Stiftung Warentest Finanztest von März 2014 Seite 61 geschrieben, dass Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat erstmals gegen die starre Haltung der Finanzbehörde
entschieden. Es erkannte als Verluste an, die ein Anleger für seine wertlos ausgebuchten Aktien geltend gemacht hat. Auch ein Totalverlust müsse steuerlich
zählen, sagt das Gericht (Az.2 K 2096/11). Endgültig muss der Bundesfinanzhof entscheiden (Az. VIII R 69/13). Haben Sie Informationen über endgültige Entscheidung von Bundesfinanzhof? Wie funktioniert es Praktisch?
Aktieverluste durch Pleite
- Pol
- Erledigt
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Einen praktischen Hinweis findest du hier: https://www.lohnsteuer-kompakt…euerlich_absetzen_koennen
Und der Fall ist schon entschieden:
http://juris.bundesfinanzhof.d…richt=bfh&Art=en&nr=32054 -
Oekonom, vielen dank für deine Antwort. Versuche ich jetzt meine Totalverluste in Steuererklärung eintragen.
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Hallo,
ich glaube Du hast das etwas missverstanden. Die Totalverluste sind nur verrechenbar mit Gewinnen aus Aktienverkäufen, im Regelfall Spekulationsgewinnen.
Es gibt keine Berücksichtigung mit den normalen Einkünften als Arbeitnehmer, Selbständiger, Hauseigentümer, etc.Thomas