Rechtsschutzversicherung zahlt nicht

  • Zusammenfassung und Kommentierung des Artikels „Feinjustiert – Algorithmen unterstützen die Versicherer beim Erfassen von Daten. Inzwischen winken sie sogar so manche Deckungszusage durch, ohne dass ein Mensch den Fall je zu Gesicht bekommen hätte“ in den Positionen #1-2017.



    Was Insidern schon längst klar war, wurde in dem vorgenannten Artikel jetzt bestätigt und weiter ausgeführt.



    Worum geht es den Rechtsschutzversicherern? Klaus Füchtler, Vorstand der DEVK bringt es auf den Punkt: „Der Haupttreiber dafür (Anmerkung des Verfassers: für den verstärkten Einsatz von IT in der Schadensbearbeitung) ist die Produktivitätsverbesserung. Es geht darum, mehr Vorgänge in weniger Zeit zu bearbeiten.“



    Wo kommen sogenannte Algorithmen in der RSV bereits zum Einsatz? In drei Bereichen kommen die Algorithmen inzwischen regelmäßig zum Einsatz:


    1.) bei der sogenannten Neuschadenanlage, d.h. meldet der Versicherte oder ein Rechtsanwalt einen Schaden, liest in vielen Fällen nicht mehr ein Mensch als Erster die Post, sondern ein Computer,


    2.) in der Deckungsentscheidung. Sie prüfen, ob Versicherungsschutz bestand und der Schaden gedeckt ist, geben grünes Licht oder melden Zweifel an.


    3.) in der Rechnungsprüfung. Dazu vergleicht die Software (bzw. die Algorithmen) die Kostennote der Anwälte mit der Gebührenordnung und dem Streitwert, überprüfen die Selbstbeteiligung des Versicherten und geben die Auszahlung frei.



    Was bedeutet dies?


    Das größte Problem liegt darin, dass Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen meist frei formulierte Schriftsätze zur Einholung von Deckungszusagen einreichen und dabei keinerlei Regeln und Standards einhalten. An dieser Mensch-Maschine-Schnittstelle knirscht es gewaltig. Die bisherigen Versuche der Branche, Anwälte und Anwältinnen zu einer standardisierten Schadensmeldung zu bewegen, haben sich bisher kaum durchgesetzt. Noch schlimmer geht es zu, wenn Versicherte selber Schadensmeldungen einreichen. Ich kenne keinen Fall, indem Versicherte im ersten Versuch eine vollständige und sachlich korrekte Deckungsanfrage an den Rechtsschutzversicherer gestellt haben.



    Die Konsequenz:


    Verzögerungen in der Deckungsprüfung und Ablehnungen der Deckungszusage.



    Empfehlungen: Deckungsanfragen gehören m.E. in die Hand von Experten, d.h. in die Hände von Versicherungsberatern oder Rechtsanwälten / Rechtsanwältinnen. Die verschiedenen Korrespondenzbereiche der Deckungsanfrage und nachfolgenden Rechtsschutzkorrespondenz sind zu systematisieren und den Datenmasken der Rechtsschutzversicherer weitgehend anzupassen. Nur diese Vorgehensweise vermeidet Verzögerungen in der Deckungsprüfung und Ablehnungen von Deckungszusagen.




    „RSV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“

  • Herzlichen Dank für die zahlreichen Tipps und Informationen.


    Stand im Moment ist der, dass wir einen Vorstand der Versicherung angeschrieben haben. Diese Woche kam dann die Antwort, dass auf Grund gesetzlichen Bestimmungen die Leistungsbearbeitung an eine Rechtsschutz-Schadensabwicklung GmbH übertragen wurde.
    Auf deren Antwort warten wir jetzt.
    Mal sehen....