Deutsche Rentenversicherung vs. Vorsorgewerk

  • Ich habe gelesen, dass ich freiwillig für meine Studentenzeit in die Deutsche Rentenversicherung rückwirkend einzahlen kann.
    In ca. 1 Jahr werde ich jedoch Mitglied im berufsständischen Vorsorgewerk.
    Zukünftig werde ich also auch dort einzaheln.
    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich zukünftig freiwillig in der DRV bleiben soll (mit entsprechender Mehrbelastung) oder aus der DRV austrete und nur beim Vorsorgewerk einzahle.
    Kann mir jemand hierzu hilfreiche Tipps geben?

  • Es gibt die Möglichkeit für (bestimmte) Schul- bzw. Studienzeiten freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Der Antrag muss bis zum 45. Lebensjahr gestellt werden. Man sollte sich aber vorher eingehend beraten lassen. Für jeden Monat, für den man nachzahlen will, werden mindestens 84,15€ fällig. Pro Jahr also knapp über 1000€.


    Bevor man die Entscheidung trifft Beitragsbefreiung ja/nein sollte man sich ebenfalls beraten lassen.


    Hierfür ist auch wichtig, welche rentenrechtlichen Zeiten in der berufsständischen Versorgung anerkannt werden.


    Insgesamt kann ich nur empfehlen, das kostenlose Beratungsangebot der DRV zu nutzen und dies so, dass hinterher noch ausreichend Bedenkzeit besteht.

  • Genau diese Info habe ich auch. Kann ich auch für meine Studentenzeit nachzahlen und dann "beitragsfrei" stellen und nur noch beim Vorsorgewerk einzahlen oder nehme ich dann alle Beiträge zum Vorsorgewerk bei Austritt mit?
    Wie einseitig ist denn die Beratung der DRV?
    Alle meine Kollegen sind nur noch beim Vorsorgewerk mit der Begründung später eine bessere Rente als von der DRV zu bekommen. Gibt es hierzu irgendwelche Infos?

  • Ihre Ansprüche bei der DRV bleiben bestehen, die werden nicht in die berufsständische Versorgung übertragen. Im Zweifel haben Sie im Alter zwei Rentenansprüche, einen kleinen bei der DRV und einen großen bei Ihrem Versorgungswerk.


    Die Berater der DRV beraten von Amts wegen, die wollen Ihnen nichts verkaufen. Zur berufsständischen Versorgung werden die nicht sagen (können), den Teil der Beratung müssen Sie sich beim Versorgungswerk holen.


    Im Zweifel ist es aber wirklich so, dass das Versorgungswerk eine höhere Rente in Aussicht stellen kann.


    Aber eine Entscheidung sollten Sie erst treffen, wenn Sie beide Seiten gehört haben.

  • Im Zweifel ist es aber wirklich so, dass das Versorgungswerk eine höhere Rente in Aussicht stellen kann.

    In der Vergangenheit traf diese Aussage in den meisten Fällen zu.
    Ob sie heute noch aufrecht erhalten werden kann, ist zweifelhaft.


    Anders als die GRV sind die Versorgungswerke auf eine vernünftige Verzinsung ihres Kapitals am Kapitalmarkt angewiesen.
    Je länger die Nullzinsphase dauert, um so größer werden die Schwierigkeiten für die Versorgungswerke ihre bisherigen Leistungen zu finanzieren. Es gibt seit einiger Zeit Pressemeldungen, dass die Versorgungswerke - ebenso wie die Lebensversicherer - unter dem starken Zinsrückgang leiden.


    Z.B. diese Meldung hier.

  • Ist schon klar, die Versorgungswerke kochen auch nur mit Wasser.


    Aber der einzige Punkt, an dem die Versorgungswerke auftrumpfen können bzw. in der Vergangenheit konnten, ist die Rentenhöhe - die entsprechende Verzinsung vorausgesetzt.


    Ob die Versorgungswerke, die Zinsen der Vergangenheit auch künftig erzielen können, sei mal dahingestellt. Gesunde Skepsis wäre da schon angezeigt.


    Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

  • Stimmt schon, doch gelten dann ja wieder andere Modalitäten.


    Ist ja nicht zwangsläufig schlimm, sollte aber trotzdem mit beachtet werden.


    Es gilt ja, sich vor der Entscheidung ein Gesamtbild zu machen.

  • Stimme dir zu - aber ich glaube die grosse Mehrheit hier im Forum ist auch der Meinung, dass es bei den Themen Altersvorsorge / Geld anlegen nicht nur schwarz / weiss gibt.


    Ich werde mir mal einen Termin bei der DRV machen und mich vor meiner (Pflicht)teilnahme am Versorgungswerk über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen.

  • @guemue


    Ich stelle mal zwei aktuelle Zahlen zur Verfügung, die natürlich nur teilweise repräsentativ sind:


    - wer heute 1.000 Euro im Jahr in die DRV einzahlt, erwirbt einen Rentenanspruch von monatlich 4,39 Euro. Im Vorjahr waren es noch 4,49 Euro. Vgl hier, linke Spalte, viertletzte Zeile: https://www.google.de/url?sa=t…MMqDQgLDOk7TaReLQ&cad=rja


    - ich habe in den letzten Jahren auch in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt. Da gab es in den letzten Jahren rund sechs Euro Rentenzusage je 1.000 Euro Jahresbeitrag. Hier ist aber die konkrete Rentenzusage vom aktuellen Alter abhängig. Ein 30-jähriger würde derzeit eine Zusage von rund 9 Euro bekommen.


    Letztlich hast du wohl die Wahl zwischen Pest oder Cholera. Die DRV kämpft mit der Überalterung der Gesellschaft (Stichwort: Alterspyramide, Umlagesystem, Generationenvertrag). Das trifft natürlich vor allem die, die heute noch vergleichsweise jung sind und im Alter dann möglicherweise zu wenig Beitragszahler da sind, die die Rente der Rentner finanzieren können. Mein und wahrscheinlich alle anderen Versorgungswerke kämpfen hingegen mit dem nicht mehr vorhandenen Zinsniveau (Stichwort: Kapitaldeckungsverfahren). Aktuell liegt die Verzinsung bei meinem Versorgungswerk aber noch bei knapp vier Prozent.

  • @Oekonom vielen Dank für deine ergänzenden Infos.
    Mir geht es vor allem auch darum einen Anspruch bei der DRV zu erwerben. Die Rentabilität kann natürlich keiner vorhersagen, wobei ich davon ausgehe, dass die Zinsen wieder steigen werden und ich noch gute 30 Jahre bis zur Rente habe. Da sollte ich auch eine zinsstarke Phase mitnehmen. Die Zinsen sind aber meiner Meinung nach nicht vollständig entscheidend. Es geht ja immer auch darum besser als die Inflation zu performen.
    Ich werde mal in einem ruhigen Moment zur DRV gehen und mich detailiert beraten lassen. Es kommt erschwerend hinzu, dass ich aktuell als Grenzgänger beschäftigt bin und somit auch im Ausland ein Rentenanrecht erwerbe...

  • Leider habe ich es noch nicht zur DRV geschafft.


    Eine steuerliche Frage habe ich aber noch:
    wenn ich für meine Studentenzeit Beiträge nachzahle, kann ich diese dann in irgendeiner Art und Weise steuerlich geltend machen?

  • Genau, voll angeben. Rechnen muss dann das Finanzamt.


    Zahlungen in 2017 sind zu 84% steuerlich absetzbar.


    In 2018 dann 86%, ...!

    Ich hijacke mal diesen etwas älteren Thread, da ich mich in einer ähnlichen Ausgangslage befinde - ich habe derzeit die Mindestversicherungszeit für Altersrenten in Höhe von 5 Jahren bei der deutschen Rentenversicherung nicht erreicht und es ist derzeit unklar, ob ich diese auf absehbare Zeit füllen kann. Eine Nachzahlung für meine Studienzeit wäre da willkommen. Zudem wäre ich in der komfortablen Lage, noch so lange warten zu können, bis 100% diese Beiträge steuerlich absetzbar sind.
    Jetzt ist eben die Frage ob dieses Warten ein Nullsummenspiel ist, da durch spätere Einzahlung/Nachzahlung der Rentenanspruch sinkt oder nicht.

  • Nun, das Durchschnittsentgelt wird jährlich angepasst. Wenn es steigt, dann muss man für den gleichen Effekt entsprechend mehr Beitrag zahlen.


    Von 2017 auf 2018 stieg das (vorläufige) Durchschnittsentgelt um 2,08%.


    Dafür ist der Beitragssatz von 2017 auf 2018 aber ausnahmsweise um rund 1% gesunken.


    Daher ist das eine Rechenaufgabe.

  • Nun, das Durchschnittsentgelt wird jährlich angepasst. Wenn es steigt, dann muss man für den gleichen Effekt entsprechend mehr Beitrag zahlen.


    Von 2017 auf 2018 stieg das (vorläufige) Durchschnittsentgelt um 2,08%.


    Dafür ist der Beitragssatz von 2017 auf 2018 aber ausnahmsweise um rund 1% gesunken.

    Danke, das hilft mir schon mal weiter. Der Effekt (also die spätere Rentenhöhe) ist eher zweitrangig, da ich in anderen Rentenversicherungen einzahle - mir geht's eher darum, dass die schon eingezahlten Beiträge nicht einfach verpuffen, da ich nicht auf fünf Jahre an Einzahlungen komme.