Arbeitgeberanteil der Krankenkassenbeiträge

  • Hallo zusammen,
    bis vor kurzem war es wohl so, dass aus einen Nebenjob, unabhängig vom Nettoverdienst aus dieser Nebentätig, dann ein Hauptberuflich Selbständiger wird, wenn dieser jemanden fest einstellt.
    Im konkreten Fall ist es so, das der Arbeitnehmer eines großen Automobilbauers offiziel eine Gewerbeanmeldung seinem Arbeitgeber vorgelegt hat. Da diese Nebentätigkeit sehr gut lief, stellte der Nebenberuflich Tätige jemanden zur Unterstützung ein. Mit dem Ergebnis, dass er seine Krankenkassenbeiträge nun selber bezahlen muss.


    Hat sich tatsächlich an dieser Gesetzgebung etwas geändert? Muss der Hauptarbeitgeber wieder rund die Hälfte der Krankenkassenbeiträge dazu tun?


    Vielen Dank im Vorraus für Ihre Unterstützung



    Mit freundlichen Grüßen



    René Hergenröther

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Hergenröther,


    folgendes möchte ich aus einer Information der IHK Lübeck zitieren:


    "Hauptberufliche Arbeitnehmer:


    Ihre Arbeitszeit als nebenberuflich Selbständiger wird per Gesetz nicht eingeschränkt. Sie dürfen neben Ihrem Hauptberuf hinzuverdienen, was Sie wollen. Ihre Einnahmen müssen Sie ordnungsgemäß versteuern (s. hierzu Dok.Nr. 18670 auf www.ihk-sh.de). Dies erfolgt z.B. auf Basis einer Einnahmen/Überschussrechnung. In der Regel hat die nebenberufliche selbständige Tätigkeit keinen Einfluss auf den Krankenkassenbeitrag. Aufgrund der abhängigen Beschäftigung besteht Krankenversicherungspflicht. Für die Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbständigkeit müssen keine gesonderten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeführt werden. Zusätzliche
    Pflichten gegenüber der Sozialversicherung entstehen durch die Selbständigkeit erst dann, wenn der Nebenberuf in Zeit und Gewinn den Hauptberuf übersteigt oder Sie in der Selbständigkeit mit mind. einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten. Dann müssen Sie in der Regel Ihre Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung selbst bestreiten. Bitte besprechen Sie Details mit ihrer zuständigen Krankenkasse."


    Quelle: IHK Lübeck

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager