Hallo zusammen,
bis vor kurzem war es wohl so, dass aus einen Nebenjob, unabhängig vom Nettoverdienst aus dieser Nebentätig, dann ein Hauptberuflich Selbständiger wird, wenn dieser jemanden fest einstellt.
Im konkreten Fall ist es so, das der Arbeitnehmer eines großen Automobilbauers offiziel eine Gewerbeanmeldung seinem Arbeitgeber vorgelegt hat. Da diese Nebentätigkeit sehr gut lief, stellte der Nebenberuflich Tätige jemanden zur Unterstützung ein. Mit dem Ergebnis, dass er seine Krankenkassenbeiträge nun selber bezahlen muss.
Hat sich tatsächlich an dieser Gesetzgebung etwas geändert? Muss der Hauptarbeitgeber wieder rund die Hälfte der Krankenkassenbeiträge dazu tun?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
René Hergenröther