Rentenversicherung

  • Aufgeschobene Rentenversicherung bei der Standard Life – was für meine Auftraggeberin übrig bleibt …



    Eine Auftraggeberin hat mich ausdrücklich gebeten, diesen Fall hier in der Community zu besprechen, da ggf. auch andere Standard Life-Kunden von dieser Thematik betroffen sind.


    Worum geht es?


    Um eine sogenannte aufgeschobene Rentenversicherung mit dem Produktnamen „BESTBASIC“ von der Standard Life Versicherung, Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited (UK), abgeschlossen 2007, eigentlich fällig am 01.12.2018. Zuzahlung zu Vertragsbeginn: 10.000,-- € und Beitragszahlungen je 200,-- € im Monat bis zum 01.11.2018. Ein Vertrag wie er wohl hunderttausende Male in Deutschland abgeschlossen wurde.



    Die positive Überraschung, jedoch gepaart mit Zweifeln


    Jedes Jahr erhielt meine Auftraggeber pünktlich ein mit „Vertragswerte“ überschriebenes Dokument, in denen Renditen jenseits der 7,00% ausgewiesen worden sind (zuletzt am 19.12.2016 – siehe Anhang). Nun wurde meine Auftraggeberin skeptisch wegen der hohen Renditeangabe und wegen des Zusatzes „… jährliche Rendite auf die investierten Beiträge (gezahlte Beiträge minus Abschluss- und Verwaltungskosten) …“. Sie kam zu mir und bat mich herauszufinden, welche Rendite auf welcher Basis dort berechnet wird und welche Vertragsrenditen tatsächlich zu erwarten seien.



    #Akt1 – richtig lesen und verstehen


    Als erstes ließen wir und die Kosten des Vertrages offenlegen. Nach einigen Hin- und Her bekamen wir eine Aufstellung der monatlichen Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Gesamtaufstellung der Abschluss- und Verwaltungskosten zugesandt (siehe Anlage). Bei Beiträgen über die Vertragslaufzeit in Höhe 40.460,20 € wurden 4.168,56 € (oder 10,3%) für Abschluss- und Verwaltungskosten verwendet und im Ergebnis nur 36.291,64 € tatsächlich investiert (Sparanteil).



    #Akt 2 – Rendite auf Basis der internen Zinsfußmethode


    In einem weiteren Schreiben erfuhren wir, dass die Rendite auf Basis der internen Zinsfußmethode von Standard Life berechnet wird und entgegen jeglicher Marktusance bei der Berechnung des internen Zinsfußes Abschluss- und Verwaltungskosten nicht berücksichtigt werden, d.h. Standard Life tut so, als wären die Kosten gar nicht entstanden bzw. bei meiner Auftraggeberin „abgeflossen“. Das ist nach meiner Auffassung eine sehr innovative Vorgehensweise um seine Kunden im Glauben zu lassen, am Ende könnten sie hohe Renditen erwarten.



    #Akt 3 – der Gewinner ist: der Versicherungsmakler


    Wie der Aufstellung der Abschluss- und Verwaltungskosten zu entnehmen ist, erhielt der Versicherungsmakler wahrscheinlich zwischen 1.200,-- und 1.600,-- € an Courtage und Bestandsprovisionen. Den Rest erhält der Versicherer, der immerhin den Vertrag verwalten und die Gelder meiner Auftraggeberin anlegen muss. Später muss der Versicherer auch die Renten auszahlen. Die dafür vorgesehenen Kosten würden die meisten wohl Menschen akzeptieren. Nach meiner Auffassung verlässt vor allem der Versicherungsmakler den Tisch als Gewinner, denn er hatte einmaligen Beratungs- und Dokumentationsaufwand von schätzungsweise 3 bis 4 Stunden und erhält eine Geldleistung, die bei einem Versicherungsberater ungefähr 16 Stunden an Beratungsleistung entsprechen. Da kann man schon ein bisschen neidisch auf die Makler werden. Aber „Insider“ wissen ja, dass die Courtage bei einem Makler auch die Aufwendungen kompensieren müssen, die andere Menschen bei ihm verursachen, die sich nur beraten ließen, aber keinen Vertrag abschließen. Leider kann meine Auftraggeberin diesen Menschen keine Rechnung schreiben.



    #Akt4 – die tatsächlichen Renditen


    Nachdem wir alle Informationen beisammen hatten, war es recht einfach aufgrund der Prognosen des Versicherers Renditen auf Basis des internen Zinsfußes zu berechnen. Dabei habe ich drei Szenarien gerechnet. Beim mittleren Prognosefall liegt die Rendite bei mageren 0,6937%. Im besten Prognosefall bei 3,03% und im schlechtesten Prognosefall bei -1,35%. Alles Vorsteuerrenditen, die bei meiner Auftraggeberin nicht zu einem Gefühl der Hochstimmung geführt hatten.



    Fazit und Lösung


    Wir werden jetzt den Rentenbeginn um zwei Jahre vorverlegen, so dass meine Auftraggeberin zumindest dem „schlechten Geld“ kein „gutes Geld“ hinterherwerfen muss (Auffassung meiner Auftraggeberin). Mehr kann man da leider nicht machen.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Sofortrente einer aufgeschobenen Rentenversicherung (sog. Leibrente) lohnt sich nach Angaben des Map-Reports erst ab 80



    Das Onlinemagazin Versicherungswirtschaftheute bezieht sich auf die gestern erschienene Ausgabe des Map-Report und schreibt:



    „25.04.2017 – Sofortrente gegen Einmalbeitrag rentiert sich in der Regel nur dann, wenn die Kunden im Durchschnitt knapp 80 Jahre alt werden. Zu diesem Ergebnis kommt die heute erscheinende Ausgabe des Map-Report. So fallen die monatlichen Rentenzahlungen bei volldynamischen Verträgen zu Beginn deutlich niedriger sind als bei der teildynamischen oder kontanten Rente. Dies ändere sich jedoch bereits nach dem siebten Jahr, heißt es weiter.“



    Mein Kommentar: Bei den von mir kürzlich durchgeführten Analysen von aufgeschobenen Rentenversicherungen tendierte der „Gewinnschwellenpunkt“ (positiver interner Zinsfuß) eher in Richtung 82/83 Jahren. Derzeit ist vor dem Abschluss solcher Produkte eher abzuraten. Es kommt aber auf die individuelle Lebenserwartung an.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Die AachenMünchener WUNSCHPOLICE STRATEGIE No. 1 und die Kosten



    Thomas Beutler, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Saarland e. V. und unabhängiger Finanzanlagen-Honorarberater ein Rentenversicherungsprodukt der AachenMünchener aus der sogenannten WUNSCHPOLICE-Familie auf dem Tisch zur Prüfung gehabt.



    Es handelt sich um die WUNSCHPOLICE STRATEGIE No. 1 (fondsgebundende Rente mit Beitragsgarantie), die nach meiner Kenntnis exklusiv über die Deutsche Vermögensberatung vertrieben wird.



    Dabei konnte er ermitteln, dass die dieses Rentenversicherungsprodukt mit 6% jährlichen Kosten kalkuliert worden ist. Leider hatte er nicht definiert, welche Kostenkennziffer er damit meint. Das wären Kosten, die über den von Dr. M. Ortmann ermittelten Kostenkennziffern liegen würden. Dieser hatte eine durchschnittliche Kostenkennziffer in Form des Reduction in Yield in Höhe von 4,51% (pro Jahr) ermittelt.



    Aber Kosten sollten immer in Relation zu den Erträgen stehen. Nach eigenen Angaben investiert die STRATEGIE No. 1 in ein für die AachenMünchener aufgelegtes Dachfondskonzept bestehend aus dem DWS Funds Invest ZukunftsStrategie, dem DWS Funds Invest Sachwert Strategie sowie in eine hundertprozentige Beitragsstrategie (Deckungsstock).



    Diese deckungsstockbezogenen Renditekennziffern könnte man mühevoll im Geschäftsbericht der AM finden und berechnen. Sodann sind natürlich die Garantiekosten zu ermitteln und in Abzug zu bringen.



    Was aber transparenter ist und direkt ins Auge fällt, sind die Wertentwicklungen der Fonds:


    1.) Der DWS Funds Invest SachwertStrategie hat im 5-Jahresdurchschnitt eine Wertentwicklung von 0,1% erfahren. Die laufenden Kosten (TER) beliefen sich auf 2,16% pro Jahr.


    2.) Der DWS Funds Invest ZukunftstStrategie hat im 5-Jahresdurchschnitt eine Wertentwicklung von 7,4% erfahren. Die laufenden Kosten (TER) beliefen sich auf 1,85% pro Jahr.



    Kann das werbende Versprechen der AM eingehalten werden („Die WUNSCHPOLICE STRATEGIE No. 1 bietet den Kunden hohe Renditechancen. Nur das für die Garantieleistung notwendige Kapital wird sicherheitsorientiert im konventionellen Deckungsstock angelegt.“?



    Mein Kommentar: Ich denke nicht, dass das Konzept der AM bisher aufgegangen ist. Leider lagen mir bisher keine Unterlagen zu einer WUNSCHPOLICE STRATEGIE No. 1-Rentenpolice zur Prüfung vor, so dass ich den Reduction in Yield nicht ermitteln konnte. Stimmen die Angaben von Thomas Beutler, so sind die Kosten zu hoch und die bisher erzielten Renditen (bisher) zu niedrig. Das sieht eher nach einem guten Geschäft für die DVAG und die AM aus, die Abschluss- und Vertriebsprovisionen (DVAG) und laufende Einnahmen (AM) erzeugen können.


    Betroffene Versicherungsnehmer sollten prüfen, ob sich der Ausstieg aus diesem Produkt lohnt.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Gerichtsstand eines ausländischen Versicherers



    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Regelungsbereich der Übergangsvorschrift in Art. 1 Abs. 1 und 2 EGVVG nicht die Gerichtsstandsregelung des § 215 VVG erfasst.



    Danach ist weiterhin auch das Gericht am Ort des Versicherungsnehmer zuständig (BGH 08.03.2017, IV ZR 435/15).



    Weitere Hinweise und Informationen entnehmen Sie bitte dem Fachbeitrag im Anhang.



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).