Kosten für Baumfällarbeiten bei eigener Durchführung ohne Rechnung doch steuerlich absetzbar?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und bedanke mich herzlich im Voraus dafür, dass meine Frage gelesen und vielleicht sogar kurz beantwortet wird. Darüber würde ich mich sehr freuen.


    Folgende Frage habe ich:
    Ich habe 2015 eine Immobilie (Einfamilienhaus) erworben und saniere es in Eigenleistung. Das Haus stand in einer Art Urwald, den ich 2016 in Eigenleistung (ohne Beauftragung einer Firma oder eines Einzelunternehmers) gerodet habe. Bei Erwerb von hierfür erforderlichen Arbeitsgeräten und Sicherheitsbekleidung, wies mich die Verkäuferin des Fachgeschäfts darauf hin, dass ich diese Kosten von der Einkommenssteuer absetzten könnten (obwohl es lediglich selbst genutzt - nicht vermietet werden soll).


    Tja. Ich zog eine Augenbraue hoch, schaute hier im Forum und auch sonst im Internet habe ich nichts in die Richtung gefunden.


    Es wäre nett, wenn mir hier jemand (der sich besser auskennt als ich) kurz bestätigen würde, dass das nicht möglich ist. Sollte es möglich sein, wäre ich auch für diese Auskunft sehr dankbar. Mit mehr als Dankbarkeit kann ich leider nicht dienen.


    Danke, danke, danke!


    Viele Grüße


    Sven der fragt

  • Kann mir irgendwie nicht vorstellen, wie das gehen soll. Eigentlich kommt dafür ja nur "haushaltsnahe Dienstleistungen" oder "Handwerkerleistungen" in Frage - und da geht es immer um Leistungen, die fremde Dritte erbringen:


    - haushaltsnahen Dienstleistungen:
    sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden oder für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird.


    - Handwerkerleistungen:
    § 35a Absatz 3 EStG gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen, in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wer-den, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haus-halts erledigt werden, oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden.


    Begünstigt:
    Begünstigt sind generell nur die Arbeitskosten. Das sind die Aufwendungen für die Inanspruchnahme der haushaltsnahen Tätigkeit selbst. Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit der Dienstleistung bzw. den Handwerkerleistungen gelieferte Waren bleiben mit Ausnahme von Verbrauchsmitteln außer Ansatz.


    Fazit: Da geht wohl nix

  • Hallo Oekonom!


    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Ja, so sehe ich es auch. Mehr fiel mir auch nicht ein, das reicht leider nicht. Naja. Dafür haben wir jetzt ein lichteres Grundstück und so hat sich das Geld gelohnt. Mit oder ohne Steuerbegünstigung.


    Danke!