Sparerpauschbetrag und Werbungskosten

  • Hallo Community,


    der Sparerpauschbetrag beträgt ja 801€ Jährlich. Im Artikel von Finanztip steht:


    "Im Gegenzug für die Pauschalbesteuerung dürfen Sie keine Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen als Werbungskosten abziehen."


    und


    "Private Anleger dürfen seither keine Werbungskosten wie Depotgebühren mehr von der Steuer absetzen. Auch wenn sie für den Wertpapierkauf ein Kredit aufgenommen haben, sind die Zinskosten nicht abzugsfähig. "



    Meine Frage ist jetzt, wenn ich einen ETF-Fonds habe der Dividenden ausschüttet und einen Freistellungsauftrag gestellt habe, jedoch einen langen Arbeitsweg habe, diese als Werbungskosten angebe und mehr als 801€ zurückbekomme, ist das überhaupt erlaubt ? Also ich meine, darf man diese Werbungskosten trotz des Freistellungsauftrages angeben ?



    Beste Grüße,


    Shifty

  • Hier muss man beides auseinanderhalten. Der Freistellungsauftrag bezieht sich auf Kapitalerträge und Zinsen. Wird kein Freistellungsauftrag erteilt, werden Kapitalerträge / Zinsen mit 25%+Soli+ggf. Kirchensteuern besteuert. Diese Steuer kann dann wiederum nachträglich im Zuge der Einkommensteuererklärung "zurückgeholt" werden (sofern der Freibetrag nicht erschöpft ist).


    Werbungskosten reduzieren ja bekanntlich die Einkünfte (Einnahmen aus jeglichen Arbeiten / Selbstständigen etc. abzgl. Sonderausgaben). Da können natürlich Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen angegeben werden.
    Der Finanztip-Artikel wird sich daher lediglich auf die Zusatzkosten eines Depots beziehen, die generell nicht abzugsfähig sind.


    Beide Dinge haben an sich recht wenig miteinander zu tun.

  • Hier muss man beides auseinanderhalten. Der Freistellungsauftrag bezieht sich auf Kapitalerträge und Zinsen. Wird kein Freistellungsauftrag erteilt, werden Kapitalerträge / Zinsen mit 25%+Soli+ggf. Kirchensteuern besteuert. Diese Steuer kann dann wiederum nachträglich im Zuge der Einkommensteuererklärung "zurückgeholt" werden (sofern der Freibetrag nicht erschöpft ist).


    Werbungskosten reduzieren ja bekanntlich die Einkünfte (Einnahmen aus jeglichen Arbeiten / Selbstständigen etc. abzgl. Sonderausgaben). Da können natürlich Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen angegeben werden.
    Der Finanztip-Artikel wird sich daher lediglich auf die Zusatzkosten eines Depots beziehen, die generell nicht abzugsfähig sind.


    Beide Dinge haben an sich recht wenig miteinander zu tun.


    Vielen dank !