Vermögenswirksame Leistungen

  • Hallo,


    Ich habe ab Februar einen neuen neuen Arbeitgeber. Dieser zahlt auch vermögenswirksame Leistungen. Ich habe hier noch einen alten Bausparvertrag und eine Riester-Rente. Sind das beides Verträge, die ich angeben kann? Müssen irgendwelche Voraussetzungen erfüllt sein oder reicht es, wenn ich die Daten angebe?


    MfG,
    Kurt