Hallo,
Ich habe ab Februar einen neuen neuen Arbeitgeber. Dieser zahlt auch vermögenswirksame Leistungen. Ich habe hier noch einen alten Bausparvertrag und eine Riester-Rente. Sind das beides Verträge, die ich angeben kann? Müssen irgendwelche Voraussetzungen erfüllt sein oder reicht es, wenn ich die Daten angebe?
MfG,
Kurt