Hallo liebe Community,
in der Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung der comdirect bank an die AVL Finanzvermittlung sowie FondsKonzept Investmentmakler GmbH taucht folgender Passus auf:
"Zuwendungen an die FondsKonzept Investmentmakler GmbH
Aufgrund einer zwischen FondsKonzept Investmentmakler GmbH und der comdirect bank AG getroffenen Vereinbarung wird ein Teil des
erhobenen Kaufaufschlages, der von (Kapitalanlage-) Gesellschaften an die comdirect bank AG gezahlten Bestandsprovisionen sowie der
von der comdirect bank AG erhobenen Transaktionsprovisionen und Depotgebühren an die FondsKonzept Investmentmakler GmbH
weitergeleitet. Diese Zahlungen werden vereinbarungsgemäß teilweise an
weitergeleitet und stellen somit eine Ertragskomponente sowohl des oben genannten Vermittlers als auch des Fondspools FondsKonzept
Investmentmakler GmbH dar. Nähere Einzelheiten teilen Ihnen der Vermittler, der Fondspool oder die comdirect bank AG auf Nachfrage
mit.
(Bitte ankreuzen, falls diese Zahlungen an den Vermittler nicht gewünscht sind)
0 Die comdirect bank AG ist zu der vorstehenden Weiterleitung von Kaufaufschlägen, Bestandsprovisionen,
Transaktionsprovisionen und Depotgebühren an den Vermittler NICHT berechtigt"
Kann jemand transparent machen, welche Konsequenzen das Anhaken bzw. Nichtanhaken des Verbots der Weiterleitung (letzter Satz) nach sich ziehen würde?
Liebe Grüße
xman