Klausel in Einwilligungserklärung bei Nutzung Depot comdirect bank für Fondskauf über AVL

  • Hallo liebe Community,


    in der Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung der comdirect bank an die AVL Finanzvermittlung sowie FondsKonzept Investmentmakler GmbH taucht folgender Passus auf:


    "Zuwendungen an die FondsKonzept Investmentmakler GmbH
    Aufgrund einer zwischen FondsKonzept Investmentmakler GmbH und der comdirect bank AG getroffenen Vereinbarung wird ein Teil des
    erhobenen Kaufaufschlages, der von (Kapitalanlage-) Gesellschaften an die comdirect bank AG gezahlten Bestandsprovisionen sowie der
    von der comdirect bank AG erhobenen Transaktionsprovisionen und Depotgebühren an die FondsKonzept Investmentmakler GmbH
    weitergeleitet. Diese Zahlungen werden vereinbarungsgemäß teilweise an
    weitergeleitet und stellen somit eine Ertragskomponente sowohl des oben genannten Vermittlers als auch des Fondspools FondsKonzept
    Investmentmakler GmbH dar. Nähere Einzelheiten teilen Ihnen der Vermittler, der Fondspool oder die comdirect bank AG auf Nachfrage
    mit.
    (Bitte ankreuzen, falls diese Zahlungen an den Vermittler nicht gewünscht sind)
    0 Die comdirect bank AG ist zu der vorstehenden Weiterleitung von Kaufaufschlägen, Bestandsprovisionen,
    Transaktionsprovisionen und Depotgebühren an den Vermittler NICHT berechtigt"



    Kann jemand transparent machen, welche Konsequenzen das Anhaken bzw. Nichtanhaken des Verbots der Weiterleitung (letzter Satz) nach sich ziehen würde?



    Liebe Grüße
    xman

  • Als ich mich letztens mit dem Thema "Fondsvermittler" auseinandergesetzt habe und mit einem Herrn von fondsdiscount.de gesprochen habe, hieß es, dass der Fondsvermittler einen "Teil vom Kuchen" der sowieso entstehenden Kosten abbekommt. Der Ausgabeaufschlag und die Bestandsprovisionen (letztere sind in den TER enthalten) werden zwischen Depotbank / Fondgesellschaft und Vermittler aufgeteilt.
    Ich hätte jetzt gedacht, dass die Weigerung dieser Geschäftspraxis gar nicht möglich ist, wenn man über einen Vermittler Wertpapiere beziehen möchte.

  • Ich hätte jetzt gedacht, dass die Weigerung dieser Geschäftspraxis gar nicht möglich ist, wenn man über einen Vermittler Wertpapiere beziehen möchte.

    Das ist auch so, der Vertrag wird nicht zustande kommen wenn die entsprechende Einwilligung nicht erteilt wird...ich hatte mich damals auch gewundert...