Abfindungsbesteuerung

  • Hallo,
    ich habe einen Aufhebungsvertrag bekommen. Das Arbeitsverhältnis endet zum 28.Februar 2017.In diesem Monat bekomme ich auch die Abfindung. Diese wird höher als mein Jahresgehalt sein.Der Abfindungsrechner hat ergeben dass die 1/5 Regelung die beste Besteuerungsvariante sein soll.
    Meine Frage ist, welche Schritte sind hier vorzunehmen?
    Muß der Arbeitgeber die 1/5 Regelung anwenden?
    Kann ich da mitbestimmen?
    Muß ich beim Finanzamt jetzt schon etwas unternehmen?
    Vielen dank

  • Hallo @Ivo,
    willkommen im Forum.
    Bei mir war es so, dass mein Betrieb die Steuer gleich abgezogen hat. Ich hatte allerdings keinen Aufhebungsvertrag.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Einfluß auf die Besteuerung nehmen kann.
    Sollte der Steuerbescheid fehlerhaft ausfallen, kann man dagegen vorgehen.
    Beste Grüße


    Altsachse