Wechsel GKV-PKV

  • Hallo Community,



    laut des Ende Dezember veröffentlichen Zahlenberichts des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. gab es in 2015 120.400 (Vorjahr: 115.500) Übertritte zur PKV (Veränderung: +4.900 oder +4,24 %). Die PKV verzeichnete im Gegenzug 140.200 Abgänge zur GKV (-5.500 oder -3,77%).



    Siehe auch Tabelle im Anhang.



    Bildquelle im Anhang: Zahlenbericht der Privaten Krankenversicherung 2015, PKV-Verband



    Der Bestand bei der Krankheitsvollversicherung reduzierte sich von 8.834.400 (2014) auf 8.787.300 (2015) vollversicherte Personen.


    Mein Kommentar:



    Die Zahlen für das Jahr 2015 weisen auf eine Stagnation im Bereich der Krankheitsvollversicherung hin, d.h. es haben keine bedeutenden Veränderungen stattgefunden.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Hallo Community,

    Krankengeld für selbstständige, privatversicherte Mütter geplant


    Bisher hatten privatversicherte, selbstständige Frauen während ihres Mutterschutzes kein Anrecht auf Krankengeld. Das will die Große Koalition jetzt ändern. Die Neuregelung soll an den bereits bestehenden Krankengeldanspruch angeknüpft werden. Aber auch für gesetzlich versicherte Selbstständige soll es Neuerungen geben.
    Selbstständige Frauen bekommen während der Phase des Mutterschutzes kein Krankengeld von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV). Genau hier will die Große Koalition ansetzen und Neuerungen einführen, berichtet RP Online. So will sie PKV-Anbieter dazu verpflichten, dass sie diesen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Krankengeld zahlen.


    Den vollständigen Artikel finden Sie in der Rheinischen Post (mit folgenden Link abrufbar):


    http://www.rp-online.de/wirtsc…ststaendige-aid-1.6549062


    Der Gesetzesentwurf, aus dem diese Neuerungen hervorgehen, soll bereits heute in den Bundestag gehen. Der Anspruch auf Krankengeld soll aber nur dann gelten, wenn die betroffene Frau während der Mutterschutzfrist nicht oder nur eingeschränkt berufstätig ist, berichtet die Zeitung weiter.


    Aber auch für selbstständige GKV-Versicherte soll es Neuerungen geben. Beitragshöhen wurden hier bisher immer nach dem jüngsten Einkommensteuerbescheid berechnet. Dabei geriet aus dem Blick, wie viel der Versichwerte im Folgejahr einnehmen würde.


    Deshalb soll die Berechnung laut geplanter Neuerung bald zunächst vorläufig gelten. So sollen Versicherte Beiträge zurückerstattet bekommen, wenn sich herausstellt, dass sie in einem Jahr weniger Einkommen erzielt haben als erwartet, schreibt die Rheinische Post.


    Mein Kommentar:
    Hier wird eine wichtige Lücke geschlossen. Den Gesetzesentwurf erachte ich daher als positive Initiative der GroKo.

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Betriebsrenten, KV- und Pflegeversicherungsbeiträge & Vorsorgestrategie



    Hallo Community,



    eine häufig gestellte Frage lautet:



    Fragesteller: Ich bin von der PKV in die GKV gewechselt und jetzt zahle ich KV- und Pflegebeiträge auf meine Betriebsrente – wie kann das sein?



    Meine Antwort lautet dann in etwa wie folgt: Ab 01.01.2004 wird in der GKV der volle Beitragssatz auf Kapitalauszahlungen und andere Betriebsrenten erhoben. Wären Sie in der PKV geblieben, hätten Sie im Regelfall keine KV- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente zahlen müssen.



    Anschlussfrage: Ja, dann ist die Rückkehr in die private Krankenversicherung ein Ausweg, oder?



    Meine Antwort: Der Rückkehr in die PKV ist noch kurze Zeit möglich, aber nicht in jedem Fall sinnvoll. Hier sind Berechnungen notwendig, die die prognostizierten Beiträge in der PKV / Ersparnisse von Sozialversicherungsbeiträgen in der GKV u.a. mit den Beiträgen in der GKV inklusive der Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten u.a. umfasst.



    Anschlussfrage: Ja, aber warum haben mich mein Arbeitgeber und der Vermittler nicht auf diesen Sachverhalt hingewiesen.



    Meine Antwort: Die Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Das gesetzlich Krankenversicherte von Altersvorsorgungsbezügen Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen, sollte hingegen bekannt sein. Sinnvoll erscheint es aus meiner Sicht allerdings, bei der Entscheidung, wie man für Alter vorsorgt und wie man krankenversichert ist, die unterschiedliche Beitragsbelastung verschiedener Arten von Alterseinkünften zu berücksichtigen. Jemand, der Ihnen nur ein Produkt vermitteln möchte, wird eine solche Berechnung/Betrachtung jedoch nicht anstellen. Auch Tippgeber beschränken sich in aller Regel auf die gestellten Fragen und „schauen dabei nicht über den Tellerrand“ hinaus. Offen gesagt, kann man von Tippgebern auch nicht erwarten, dass sie die vorgenannten Betrachtungen anstellen.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)