Steueränderung für Fonds 2018

  • Ich finde es gut wenn Du Deine Strategie gefunden hast und es weder bei der Steuer noch beim Depot signifikanten Justierungsbedarf gibt. Geht mir im übrigen ähnlich mit der Ausnahme, dass ich in Zukunft ausländische Thesaurierer nicht von vorneherein ausschließe.

  • Bei der ganzen Diskussion um die ausländisch thesaurierenden Fonds sind andere Änderungen etwas aus dem Fokus geraten. Es gibt noch einen Punkt, der oft keine großen finanziellen Auswirkungen hat, aber von vielen - meist aus Unkenntnis - in der Vergangenheit wohl übersehen wurde:


    Bei den offenen Immobilienfonds, die ihre Erträge auch im Ausland erwirtschaften, sind diese idR steuerfrei, können aber unter Umständen dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die notwendigen Angaben dazu fehlen sowohl in den Steuerbescheinigungen der Banken als auch in den (kostenpflichtigen) Erträgnisaufstellungen. Bestenfalls findet sich in den Erläuterungen ein Hinweis, dass die für den Progressionsvorbehalt relavanten Angaben den jeweiligen Rechenschaftsberichten zu entnehmen sind.


    Da die offenen Immobilienfonds künftig eine Teilfreistellung durch das Investmentsteuergesetz (und nicht mehr durch ein DBA) kriegen, spielt es keine Rolle mehr, woher die Erträge im Einzelfall kommen, freigestellt ist freigestellt. Der Progressionsvorbehalt spielt daher für Erträge ab 2018 keine Rolle mehr.