Wohn-Riester vererben

  • Hallo zusammen,


    zum Thema Riester habe ich mir einiges an Kenntnissen angeeignet. Zum Bereich "Vererben einer Riester-Förderung" habe ich noch einige Fragen, die hier ein Fachartikel nicht ganz beantwortet.


    Wohnriester:
    1. Fall: Wohn-Riester Kunde, verheiratet, 2 volljährige Kinder, wohnte im Eigenheim und verstirbt mit 80 Jahren. Das Eigenheim hat er über den Wohn-Riester finanziert.
    Frau hat keinerlei Riester-Vertrag.
    Frau kann bekanntlich im Eigenheim wohnen bleiben und das Wohnförderkonto Ihres Mannes übernehmen, laut einem Beitrag hier aus 2012. Bei der gesetzlichen Erbfolge erben allerdings auch die Kinder einen Pflichtteil. Wie funktioniert die Erbschaft bei den Kindern?


    2. Fall: Wohn-Riester Kunde s.o. verstirbt mit 60 Jahren (vor Rentenbeginn). Frau, 60 Jahre, hat keinen Riestervertrag. Kinder sind volljährig (kein Kindergeldanspruch). Eigenheim ist mit Wohn-Riester finanziert und abbezahlt.


    Die Antwort eines Versicherungsvertreters hat mich nicht ganz überzeugt. Wie verhält es sich nun tatsächlich?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das Wohnförderkonto sind nicht anderes als Steuerschulden dem Staat gegenüber. Als solche werden sie auch mitvererbt.
    In beiden Ihren Fällen besteht zunächst v.a. die Frage, wie die Erbensituation aussieht. Ist die Ehefrau Alleinerbin und die Kinder fordern ihren Pflichtteil nicht ein, dann erbt die Frau auch jeweils das Wohnförderkonto.
    Erben die Kinder jedoch nach der gesetzlichen Erbfolge ebenfalls, so entspricht dies einer förderschädlichen Verwendung, so dass die Förderung anteilig zurückgezahlt werden muss. Zwischen Fall 1 und 2 ist hierbei prinzipiell kein Unterschied.


    VG
    Saidi