Optimale Übertragung Wohnhaus auf Kinder?

  • Hallo,
    Situation: Eltern bewohnen ein abbezahltes Einfamilienhaus, haben 2 Kinder, die selbst in eigenen Häusern wohnen.
    Das Elternhaus soll zu Lebzeiten "optimal" auf die Kinder übertragen werden, so dass möglichst keine Erbschaftssteuern anfallen.
    Beide Elternteile sollen so lange sie wollen in dem Haus verbleiben können, nach dem Tod eines Elternteils soll der jeweils andere weiter im Haus leben können.
    Woran ist zu denken, worüber sollte man offen sprechen und was sollte man konkret tun?

  • Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro gegenüber jedem Elternteil, der alle 10 Jahre steuerfrei ist. Wenn die zwei Geschwister also das Haus gemeinsam überschrieben bekommen sollten, dürften sie innerhalb von 10 Jahren 1,6 Mio Euro steuerfrei erhalten. Wenn das Haus weniger wert ist, wäre noch Freibetrag verfügbar.


    Den Eltern sollte im Grundbuch ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen werden. Auch wenn die Kinder aktuell nicht daran denken, die Eltern vor die Tür zu setzen, schafft das klare Verhältnisse und Sicherheit.


    Zur Regelung von Kosten für das Haus (zB neue Heizung, auch wenn die Eltern vss noch Jahrzehnte leben werden) kann ich nichts sagen.

  • Wikipedia: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Nießbrauch


    Was dies im Falle von im übertragenen Haus lebender Eltern bedeutet, weiß ich nicht, weil ich "Fruchtziehung" hier nicht sehe.


    Anders wäre es wenn ihre Eltern ein an Dritte vermietetes Haus übertragen, aber weiter die Miete behalten dürfen.


    Hierfür hat sicher einer der Kollegen eine Erklärung.

  • Ein Nießbrauch auf Lebenszeit würde vermutlich dazu führen, dass Ihre Eltern, wenn sie ins Altersheim ziehen, die Miete erhalten würden.


    Wenn sie nur ein Wohnrecht haben und ausziehen, erhalten sie nichts.


    @all: schlüssig?