Müssen Selbständige Beiträge nachzahlen? Aussage Steuerberater und GKV vs Artikel

  • Danke für den Artikel zu freiwilligen Versicherung in der GKV. Als Freiberufler erwartet mich, laut Steuerberater, in Kürze eine Nachzahlung im 5-stelligen Bereich. Die ich nicht werde stemmen können. Umso erstaunter lese ich im Artikel:


    "Das Einkommen wird dann jährlich anhand der jüngsten Steuererklärung
    geprüft. Die Kasse passt die Beiträge erst an, wenn der Steuerbescheid
    vorliegt. Hat der Versicherte zu viel oder zu wenig Beitrag entrichtet,
    bekommt er diesen weder erstattet noch muss er ihn nachzahlen"


    Was stimmt denn nun? Meine Steuerbescheide habe ich jährlich umgehend vorgelegt.


    Vielen Dank für eine erhellende Antwort. Damit ich wieder schlafen kann...

  • Hallo Entrepreneur,


    ja, das ist eine wirklich unerfreuliche Sache und eines Gesetzeslücke die durchaus von GKVs ausgenutzt wurde und wird. Der Artikel in Finanztip wird sicherlich bald aktualisiert. Die Aussage von Finanztip ist grundsätzlich korrekt. Eine Einschränkung: Es gibt Krankenkassen, die deutlich flexibler sind als scheinbar Ihre Krankenkasse. Beispiel TK:


    "Anhand Ihrer Angaben und Nachweise ermittelt die TK Ihr durchschnittliches beitragspflichtiges Einkommen pro Monat und berechnet daraus Ihre monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für Ihren Beitrag ist grundsätzlich entscheidend, wie hoch Ihr Einkommen in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich sein wird."


    Der Gesetzgeber wird diese Lücke jetzt schließen bzw. schließt sie gerade: "Eine Neuerung soll es auch für Selbstständige in der GKV geben. Bislang wurden deren Beitragshöhen stets nach dem jüngsten Einkommensteuerbescheid bemessen - unabhängig davon, wie viel der Selbstständige dann im Folgejahr verdient. Wie aus einem Änderungsantrag - ebenfalls zum Heil- und Hilfsmittelgesetz - hervorgeht, soll die Berechnung der Beiträge künftig nur vorläufig gelten.



    Ähnlich wie bei der Einkommensteuer sollen die Versicherten Beiträge zurückerstattet bekommen, wenn sich herausstellt, dass sie in einem Jahr weniger Einkommen erzielt haben als zunächst angenommen."


    Achtung: Die oben angesprochenen Neuregelungen wurden an das geplante Heil- und Hilfsmittelgesetz angehängt ("Omnibusverfahren"). Auskünfte erteilt das Gesundheitsministerium.


    Der Steuerberater sollte m.E. das Gesetzgebungsverfahren des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (siehe vor) verfolgen und entsprechende Maßnahmen zu Ihren Gunsten ergreifen.

  • Hallo Herr Gamper,
    ich danke Ihnen für die schnelle und ausführliche Antwort. Erlauben Sie mir eine Nachfrage: Verstehe ich richtig, dass es sich bei der Änderung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes um ein noch nicht wirksames Gesetz handelt?
    Von einer Unterstützung meines Steuerberaters verspreche ich mir wenig, sozialrechtliche Fragen sieht er nicht als sein Belang. Es ist also an mir, zu steuern, was sich noch steuern lässt. Kann ich ggf. Widerspruch einlegen - und wenn ja, gibt es eine Schlichtungsstelle für diese Fälle?


    Mit herzlichem Dank!

  • Hallo Entrepreneur,


    das Gesetz war meines Wissens letzte Woche (am 25.01.2017) zur ersten Lesung im Bundestag. Ich werde am Montag für einen Auftraggeber beim Gesundheitsminsterium in gleicher Sache nachfragen und erwarte eine Antwort in der kommenden Woche. Dann kann ich diesen Punkt hier präzisieren.


    Hier Informationen der Bundesregierung bei Konflikten mit Krankenkassen:


    https://www.bundesregierung.de…mit-der-krankenkasse.html


    Viel Glück & Erfolg in Ihrer Angelegenheit wünschend


    mit besten Grüßen


    Robert Gamper

  • Hallo Herr Gamper,


    ich danke. Über eine Information zur erhlatenen Auskunft freue ich mich - mit vermutlich zahlreichen weiteren Lesern.
    Mit herzlichen Grüssen!

  • Hallo Entrepreneur,


    die Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit ist heute per E-Mail raus. Melde mich, sobald ich von dort eine Antwort erhalte.


    Mit besten Grüßen

  • Hallo Herr Gamper,


    Vielen Dank! Informationen direkt von der Quelle! Ganz ehrlich - nicht einfach zu verstehen, insbesondere im Bezug auf die direkten und aktuellen Auswirkungen von uns nachzahlungsbangen Selbständigen...


    Mit herzlichem Gruss!

  • Hallo Entrepreneur,


    da haben Sie vollkommen recht. Ich werde die Gesetzesbegründung abwarten und hoffe dann auf mehr Klarheit.


    Mit besten Grüßen