gesetzliche Krankenkasse Status

  • Moins @ all


    Meinereiner ist 36 Lenze alt und eine fleißige Arbeitsbiene.
    Ich hatte mich neulich mit dem Themar Rente- Steuern- / Krankenkassenbeiträge beschäftigt. Bin auf das Thema freiwillig gesetzlich versichert bei der Krankenkasse gestoßen und habe mich etwas belesen.


    Meine Frage:
    Wenn man als Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze liegt (ist bei mir der Fall), wird man dann automatisch freiwillig versichert ???


    Habe meine Unterlagen durchforstet, habe aber nie eine Mittelung bekommen,dass ich von pflichtversichert auf freiwilligversichert gestuft wurde.
    Bevor ich bei der Krankenkasse nachharke, wollte ich mich hier erstmal schlau machen.


    zum (richtigen) Verständnis:
    Für später in der Rente ist dieser Status unerheblich oder ??
    Wenn man in der gesetzlichen KV war, ist man somit in der KVdR und gilt somit als Rentner pflichtversichert .



    Grüße vom Ostseetümpel

  • Für die Frage KVdR ja/nein ist relevant, wie man in der 2. Hälfte des Erwerbslebens versichert war.


    Es wird geprüft, ob man im maßgeblichen Zeitraum mindestens 90% der Zeit gKV-versichert war oder nicht.


    Wie die Versicherung in der gKV bestand (Pflichtmitgliedschaft; Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied oder Familienversicherung) ist ohne Bedeutung.


    Und zu der Ursprungsfrage:


    Wenn Ihr Arbeitgeber bemerkt, dass Sie über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, dann müsste er die SV-Meldung anpassen.


    Sie sollten ggf. das Gespräch mit der Personalabteilung suchen. Die werden dann die weiteren Schritte einleiten.