Meine Frau und ich werden gemeinsam zur Steuer veranlagt. Unsere derzeitige Nichtveranlagungsbescheinigung endet 2017. Wir haben deshalb im Januar 2017 einen neuen Antrag auf eine neue Nichtveranlagungsbescheinigung formgerecht ab 2018 beantragt. Das Finanzamt schreibt uns nun folgendes:
"Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ab 2018
Sehr geehrte Frau XXX, sehr geehrter Herr XXX,
Bezugnehmend auf Ihren o.g. Antrag teile ich Ihnen mit, dass die Ihnen vorliegende Nichtveranlagungsbescheinigung bis 2017 Gültigkeit hat.
Eins Bescheinigung für 2018 kann vorab nicht ausgestellt werden.
Ich bitte Sie einen neuen Antrag im Jahr 2018 zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Sachbearbeiterin "
Nun vertreten wir die Rechtsauffassung, dass wir den Antrag fristgerecht gestellt haben, und unser Finanzamt verpflichtet ist, über unseren Antrag noch 2017 zu entscheiden.
Wenn wir der Bitte der Sachbearbeiterin nachkommen würden, währe unser Antrag verspätet eingereicht. Dadurch hätten wir finanzielle Nachteile. Auf Erträge Anfang 2018 müssten wir Abgeltungsteuer zahlen, und auf einen Teil unserer Fonds müssten wir eine Vorabpauschale zahlen. Beides brauchten wir nicht, wenn wir eine NV-Bescheinigung zum 1.1.2018 vorweisen könnten. Nun möchten wir gegen dieses Schreiben vorgehen. Uns ist nun nicht klar, legen wir Widerspruch oder Beschwerde ein ?
Was meint Ihr dazu ?
Gruß
Altsachse