Finanzamt weigert sich Antrag zu bearbeiten

  • Meine Frau und ich werden gemeinsam zur Steuer veranlagt. Unsere derzeitige Nichtveranlagungsbescheinigung endet 2017. Wir haben deshalb im Januar 2017 einen neuen Antrag auf eine neue Nichtveranlagungsbescheinigung formgerecht ab 2018 beantragt. Das Finanzamt schreibt uns nun folgendes:


    "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ab 2018


    Sehr geehrte Frau XXX, sehr geehrter Herr XXX,
    Bezugnehmend auf Ihren o.g. Antrag teile ich Ihnen mit, dass die Ihnen vorliegende Nichtveranlagungsbescheinigung bis 2017 Gültigkeit hat.


    Eins Bescheinigung für 2018 kann vorab nicht ausgestellt werden.


    Ich bitte Sie einen neuen Antrag im Jahr 2018 zu stellen.


    Mit freundlichen Grüßen


    XXX
    Sachbearbeiterin "


    Nun vertreten wir die Rechtsauffassung, dass wir den Antrag fristgerecht gestellt haben, und unser Finanzamt verpflichtet ist, über unseren Antrag noch 2017 zu entscheiden.
    Wenn wir der Bitte der Sachbearbeiterin nachkommen würden, währe unser Antrag verspätet eingereicht. Dadurch hätten wir finanzielle Nachteile. Auf Erträge Anfang 2018 müssten wir Abgeltungsteuer zahlen, und auf einen Teil unserer Fonds müssten wir eine Vorabpauschale zahlen. Beides brauchten wir nicht, wenn wir eine NV-Bescheinigung zum 1.1.2018 vorweisen könnten. Nun möchten wir gegen dieses Schreiben vorgehen. Uns ist nun nicht klar, legen wir Widerspruch oder Beschwerde ein ?
    Was meint Ihr dazu ?
    Gruß


    Altsachse

  • Da sehe ich drei Möglichkeiten:


    1.
    Sechs Monate warten und Untätigkeitsklage einreichen.


    (Möglich, aber eher nicht sinnvoll.)



    2.
    Beschwerde schreiben.


    (Hier gilt: formlos, kostenlos und folgenlos, daher auch nicht sinnvoll.)


    3.
    Bis Jahresende warten und z. B. zum 01.11.2017 den Antrag erneut stellen. Wenn Sie die Bearbeitungszeiten in Ihrem Finanzamt gut einschätzen können, dann stellen Sie den erneuten Antrag so, dass der Bescheid gegen Jahresende vorliegt.



    Variante 3 sollte Ihre Nerven am sanftesten behandeln.

  • Einen Einspruch können Sie wahrscheinlich gar nicht einlegen.


    Das Schreiben der Sachbearbeiterin ist wohl kein Bescheid.


    Andererseits würde man amtsseitig einen Einspruch wohl hilfsweise als neuen Antrag ansehen.

  • Hallo @Referat Janders,
    wir werden es mit einer Beschwerde versuchen. Mit dem Warten und einen neuen Antrag im November ist uns nichts geholfen, wenn das Finanzamt bei seiner Meinung bleibt.
    Wir werden eine Begründung für die Behauptung der Sachbearbeiterin verlangen.
    Wir haben seit 12 Jahren eine NV-Bescheinigung. Diese haben wir bisher immer im letzten Gültigkeitsjahr neu beantragt.
    Das ging zwar auch nicht immer problemlos. Die Behauptung der Sachbearbeiterin stellt aber eine neue Qulität im Service des Finanzamtes dar.
    Gruß


    Altsachse

  • Wir haben erst einmal Beschwerde eingereicht. Diese ist neben der Begründung sehr umfangreich ausgefallen.
    Die Beschwerde zielt auf die fehlende Begründung. Bis das Finanzamt uns vom Gegenteil überzeugt hat, gehen wir von einer frei erfundenen Behauptung aus.
    Ich werde weiter berichten.
    Gruß


    Altsachse

  • Es würde ja schon ins Bild passen, wenn man sich die Vorgeschichte anschaut, dass innerhalb von vier Wochen keine Reaktion erfolgt.


    Ihr Finanzamt gehört wahrscheinlich nicht zu den Schnellsten.


    Daher sollten Sie noch zwei weitere Wochen abwarten, bevor Sie Regungen des Finanzamts erwarten.


    Sollte sich in absehbarer Zeit nichts tun, können Sie sich ja noch an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden. Das würde für maximale Aufmerksamkeit in der Chefetage beim Amt führen. Wäre aber schon sehr weit in der Eskalationsspirale. Sollten Sie daher sorgsam abwägen.

  • Hurra, Finanzamt hat seine Meinung geändert.


    Hier der letzte Absatz aus unserer Beschwerde :
    "Ihre Handlungsweise ist geeignet, auch von Steuerbürgern die unterhalb des Existenzminimums leben müssen, noch Einkommensteuer zu generieren. Das ist Unrecht.Dabei möchten wir Ihnen keine böse Absicht unterstellen."


    Hier nun das Wichtigste aus der Antwort des Finanzamtes :
    "Es ist Ihnen zuzustimmen, dass die erneute Bescheinigung bereits vor 01.01.2018 wirksam ausgestellt werden kann, damit Sie diese rechtzeitig zur Abstandnahme vom Steuerabzug bei Kapitalerträgen verwenden können. Ich habe daher Ihren Antrag unter Einbeziehung der Angaben zu Ihren aktuellen Einkünften geprüft. Ausgehend davon, dass sich Ihre Einkommensverhältnisse sich so nicht grundlegend ändern, dass eine Steuer entsteht, wird Ihnen die Nichtveranlagungsbescheinigung antragsgemäß ab dem Jahr 2018 erteilt und geht Ihnen demnächst zu."


    Fazit :
    Durch Finanzbildung kann man dem Finanzamt auf Augenhöhe gegenübertreten.
    Man muß nicht alles so hinnehmen was sich ein Amt ausdenkt.
    Gruß


    Altsachse

  • Nun sind 3 Jahre rum, und wir haben einen neuen Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung im März 2020 geschickt. Da es diesmal keine Reaktion vom Finanzamt gab,haben wir per E-Mail angefragt, ob unser Antrag eingegangen ist. Da es auch da keine Reaktion gab, haben wir angerufen.
    Dabei stellte sich heraus, dass die von uns seit vielen Jahren benutzte Steuernummer falsch sein sollte. Sie würde einer anderen Person mit gleichen Nachnamen gehören. Die richtige Steuernummer währe auf der uns zugestellten NV-Bescheinigung vorhanden. Das war aber nicht so. Dort steht nur eine Ordnungsnummer. In welcher Beziehung die Ordnungs-Nr. zu unserer Steuernummer steht, ist von uns leider nicht aufzulösen.
    Beim Finanzamt ist unser Antrag nicht auffindbar. (Vor 3 Jahren wollte uns das Finanzamt unseren Antrag nicht bearbeiten)
    Das Finanzamt hat uns nun ein neues Antragsformular geschickt, und hat uns auch eine neue Steuernummer mitgeteilt.
    Den neuen Antrag werden wir persönlich beim Finanzamt einwerfen.
    Gruß


    Altsachse

  • Die Mitarbeiterin beim Finanzamt hat mir bei meinen Anruf zugesichert, dass ein neuer Antrag zeitnah bearbeitet würde. Die Mitarbeiterin, und damit das Finanzamt, hat Wort gehalten.
    Antrag am 3.8.2020 beim Finanzamt eingeworfen.
    Am 17.8.2020 war die neue NV-Bescheinigung da.
    Na, es geht auch mal ohne Streit.
    Gruß


    Altsachse