Rechtsfälle in der Krankheitskostenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung
Hallo Community,
ich eröffne hier ein neues Thema, in dem ich unregelmäßig über strittige (und von Gerichten entschiedene) Ansprüche von Versicherungsnehmern und versicherten Personen in der privaten Krankenversicherung (Krankheitskostenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung) berichte.
Damit möchte ich nicht ausdrücken, dass die gerichtliche Überprüfung von Ansprüchen in den meisten Fällen sinnvoll ist. Im Gegenteil: Oftmals erscheint mir eine außergerichtliche Streitbeilegung sinnvoller zu sein.
Heute zum Thema Behandlungserfolg
Maßgebend für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlungsmaßnahme ist allein deren bei einer im-Voraus-Betrachtung festzustellende Eignung für einen möglichen Behandlungserfolg
„Darauf, ob dieser tatsächlich eintritt, kommt es dagegen nicht an. Deswegen ist eine Maßnahme nicht – ex post – allein deshalb als medizinisch notwendig zu bewerten, weil ein Erfolg eintritt, der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen im Vorfeld nicht zu erwarten war.“
(LG Köln, 7.11.2013, r+s 2014, 563)
„Es ist der Behandlung im Bereich der Medizin eigentümlich, dass Arzneimittel, die in der Regel Erfolg haben, im Einzelfall diesen gerade nicht haben bzw. zu gegenteiligen Effekten führen können. Der Bereich menschlicher Gesundheit verschließt sich aufgrund seiner Komplexität einer monokausalen und medizinischen Ablaufdarstellung.“
(AG Essen, 4.2.1991, r+s 1992, 212)
Mein Kommentar: Die Zitate erfolgen direkt aus den Urteilsbegründungen und weichen daher sprachlich teilweise von unserer Standardsprache ab.
"Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)