Wenn Ich während der Probezeit kündige , bekomme Ich dann eine Sperrzeit ?

  • Wenn Ich innerhalb der Probezeit Kündige , bekomme Ich dann eine Sperrzeit ?

  • Hallo Gast,


    es macht keinen Unterschied, ob Sie innerhalb der Probezeit oder nach Ablauf der Probezeit kündigen. Sie selbst haben den Grund für die Arbeitslosigkeit herbeigeführt. Und das ist für die Agentur entscheidend.


    Sie können die Sperrzeit nur dann verhindern, wenn Sie gegenüber der Agentur einen wichtigen Grund nachweisen können. Ansonsten wird es eng.


    Beste Grüße,
    Britta

  • Guten Morgen Franziska,
    Guten Morgen Britta,


    das Thema habe ich hier bereits gefunden, nur nicht folgendes:


    Ich möchte gern meinen Arbeitsvertrag, Probezeit, kündigen. Ich habe
    eine lose Jobzusage für Mai 2015, möchte aber bei einer eigenständigen
    Kündigung, nicht beim Arbeitsamt gesperrt werden.


    In meinem Arbeitsvertrag stehen 40 h die Woche + 10 unbezahlte
    Überstunden im Monat! Diese müssen zwar nicht, sollen aber erbracht
    werden. Wer diese nicht erbringt, hat schlechte Karten übernommen bzw
    weiterbeschäftigt zu werden.


    Wäre das ein besonderer Grund für eine Kündigung verbunden mit KEINER Sperrung des normalen Arbeitslosengeldes?


    Vielen Dank im Voraus.


    MfG

  • @hero1979


    Du brauchst einen "wichtigen Grund" im Sinne des Gesetzes siehe § 144 Abs. 1 S. 1 SGB III.


    Dazu müsste Dein Arbeitgeber schon eine schwere Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag begangen haben.
    Dass in Deinem Arbeitsvertrag 10 unbezahlte Überstunden praktisch erwartet werden, ist noch keine solche Pflichtverletzung.


    Anders wäre es, wenn von Dir verlangt werden würde, mehr als die gesetzliche Höchstarbeitszeit zu arbeiten.
    Oder wenn Dir Dein Arbeitgeber überhaupt keinen Lohn zahlen würde oder ähnlich gravierende Vorkommnisse.


    In Deiner jetzigen Situation würde ich an Deiner Stelle einfach weiter dort arbeiten, wo Du jetzt bist.
    Die Überstunden lehnst Du einfach ab. Denn zwingen kann Dich niemand, dass Du ohne Lohn arbeitest.


    Wie Du selbst schreibst, wirst Du dann wohl entweder in der Probezeit arbeitgeberseitig gekündigt oder jedenfalls nicht übernommen. Dann bist Du arbeitslos ohne eigenes Verschulden und kannst Arbeitslosengeld beziehen.

  • Vielen Dank.
    Möchte ja arbeiten, aber fahre jeden Tag 80 km hin und 80 km zurück. Und die Arbeit ist echt nichts für mich. Möchte schon
    mein Hirn anstrengen und es nicht im Auto liegen lassen....

  • Ja, das kann ich verstehen.


    Aber mit Deinem Arbeitsvertrag klappt das mit dem wichtigen Grund nicht.


    Ein weiterer Bereich, in dem der "wichtige Grund" oft problemlos ankerkannt wird, ist die Gesundheit.
    Da brauchst Du aber zumindest ein ärztliches Zeugnis darüber, dass ein Verbleiben in diesem Arbeitsverhältnis für Dich ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringen würde.


    Denk' mal darüber nach. Und besprich Deinen Gesundheitszustand mit Deinem Hausarzt.
    Wenn der zu einer Einschätzung kommt, dass Deine Gesundheit gefährdet ist, dann hast Du zumindest mal einen Ansatzpunkt.


    Ob das ausreicht, kann Dir niemand garantieren. Eventuell kann Dich die Arbeitsagentur auch zum Amtsarzt schicken, wenn Dein Hausarzt etwas bescheinigt, was unglaubwürdig klingt...

  • Ist denn so ein Passus über zehn unbezahlte Überstunden pro Monat nicht rechtswidrig oder sittenwidrig?


    Nö, Rechtswidrigkeit kann ich hier nicht erkennen.


    Immerhin leben wir in einem freiheitlichen Land mit Privatautonomie.
    D.h. grundsätzlich sind auch die Parteien eines Arbeitsvertrages frei darin, das zu vereinbaren, was sie vereinbaren wollen.


    Grenzen findet die Vertragsfreiheit erst dann, wenn es sich um eine grobe Benachteiligung der schwächeren Partei (hier: des Arbeitnehmers) handelt. Das ist aber bei 10 unbezahlten Überstunden pro Monat(!) in der Regel noch nicht der Fall.


    Es kommt dabei natürlich - wie immer - auf den Einzelfall an. Hier spielt auch die Höhe der Entlohnung eine Rolle.
    An einen Topmanager mit 30.000 € Monatseinkommen legt man dabei im Hinblick auf unbezahlte Überstunden andere Maßstäbe an, als an eine ungelernte Kraft, die vielleicht auf Mindestlohnniveau vergütet wird.


    Übrigens ist der Mindestlohn hier seit neuestem eine wirksame Beschränkung.
    Denn durch die "unbezahlten Überstunden" darf die Gesamtvergütung des Arbeitnehmers nicht unter die 8,50 € rutschen.
    Deshalb meckern Teile der Arbeitgeber ja auch über die Dokumentationspflicht.
    Und wenn es so sein sollte, dass der Lohn so niedrig ist, dass mit 10 unbezahlten Überstunden der Mindestlohn unterschritten wird, dann ist es in der Tat rechtswidrig und der Arbeitgeber riskiert ein empfindliches Bußgeld...


    Sittenwidrig ist ein Lohn nach der Auffassung der Rechtsprechung erst dann, wenn er weniger als zwei Drittel des für eine vergleichbare Tätigkeit üblichen Lohnes beträgt. Und das ist doch eine weite Spanne. Wenn also der Tariflohn bei 3.000 € liegt, ist eine Bezahlung von 2.050 € gerade noch vertretbar. Unter 2.000 € wären wir dann im Bereich des "Lohnwuchers".

  • Irre ich mich oder hätte man bei der Arbeitsvermittlung nicht zum Beispiel einen Fahrtkostenzuschuss beantragen können. Auf jeden Fall bekommen sie, Lohnsteueranfall vorausgesetzt, einenTeil der Kosten über Werbungskosten beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Über eine Kündigung würde dich nachdenken, wenn es einen wichtigen Grund und oder ich eine bessere Arbeitsstelle sicher habe.

  • Das ist ein Irrtum. Fahrtkosten übernimmt die Arbeitsagentur nur dann, wenn sich der Anspruchsberechtigte in einer Ausbildungsmaßnahme befindet (z.B. Computerkurs, Sprachkurs o.ä.).


    Bei @hero1979 handelt es sich ja - zumindest nach der bisherigen Darstellung - um einen normalen Arbeitsvertrag.


    Allerdings kann er die 80 km als Entfernungspauschale bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die bringen 80 x 0,30 € pro Arbeitstag an Werbungskosten. Das sind bei geschätzt 220 Arbeitstagen pro Jahr immerhin 5.280,00 €!
    Also deutlich mehr als der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000,00 €.


    @hero1979 kann deshalb 4.280,00 € pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Daraus ergibt sich ein steuerlicher Vorteil, der vom persönlichen Spitzensteuersatz abhängt. Nehmen wir mal einen "Normalfall", dann liegt dieser Spitzensteuersatz bei ca. 30 %. Also ergibt sich eine Steuerrückerstattung von knapp 1.300,00 €.


    Ob dieser Betrag ausreicht, um die Kosten von täglich 160 km(!) mit dem eigenen Auto abzudecken, hängt nicht zuletzt vom Auto und vom Benzinpreis ab. Das rechnet sich NICHT!


    Immerhin fährt @hero1979 über's Jahr 160 km x 220 = 35.200 km auf sein Auto drauf.
    Wenn er das mit 1.300 € bezahlen will, dürfte sein Auto nicht mehr als 1.300 € : 35.200 = 0,036 € pro Kilometer kosten...


    Das ist ausgeschlossen! Laut ADAC-Tabelle kosten selbst die preisgünstigsten Autos nicht unter 30 Cent pro km.


    Also @hero1979 so schnell wie möglich einen anderen Job suchen - ohne Überstundenvereinbarung für umme!
    Und näher dran. Bei dem Job wirst Du ärmer mit jedem Monat, den Du den weiter ausübst...

  • @muc Die Aussage ist für mich neu. Im letzten Jahr hatte ich meinem Bekanntenkreis zwei Bekannte in meinem Umkreis die auf meinem Rat hin diesen Antrag gestellt haben. Einmal in Niedersachsen Kilometererstattung für 1/2 Jahr und im anderen Fall wurde für die erforderliche Zugfahrt von Bremerhaven nach Bremen ein halbes Jahr lang die Kosten der Zigfahrkarte übernommen. Einzige Voraussetzung war nach meiner Erinnerung das die Firma die offene Stelle beim Arbeitsamt angemeldet haben musste!

  • @Kreuna


    Ist doch gut, wenn man was Neues lernt!


    ;)


    Aber im Ernst: Wir müssen hier unterscheiden, zwischen Arbeitlosengeld und Arbeitslosengeld II.
    Letztere Leistung ist allgemein auch unter der Bezeichnung Hartz IV bekannt.


    Bei Arbeitslosengeld gilt der Leistungskatalog des SGB III. Und da gibt es Fahrgeld nur bei der Förderung von Ausbildungsmaßnahmen.


    Die Hartz-IV-Leistungen sind im SGB II geregelt. Das ist ein völlig anderes Gesetz!
    Und da kann in der Tat auch als Beihilfe zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ein Fahrtkostenzuschuss gezahlt werden. Ich vermute mal stark, dass Deine Bekannten vor dem Leistungsbezug Hartz-IV-Empfänger waren.


    Sollte das nicht der Fall sein, würde mich wirklich interessieren, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Arbeitsagentur einen Fahrtkostenzuschuss zahlt. Dann würde ich etwas Neues lernen...


    :)

  • Nein war sie in diesem Fall nicht. Die einzige Besonderheit war eine etwa dreimonatige Krankschreibung, sie war am vorletzten Arbeitstag notfallmäßig ins Krankenhaus gekommen und war dann weiter krankgeschrieben. Die hat die Krankschreibung beendet, sich am nächsten Tag arbeitslos gemeldet und drei Tage später vor der Unterschrift unter einem neuen Arbeitsvertrag eine "Eingliederungshilfe" beantragt und bekommen. Ich werde sie mal fragen, wie die genau Bezeichnung lautete!
    Im anderen Fall war es tatsächlich Übergang von Hartz IV ins Arbeitsleben.

  • Ein Blick ins Gesetz erleichtert - wie so häufig - auch in diesem Fall die Rechtsfindung.


    :)


    Deine Bekannte dürfte eine "Förderung aus dem Vermittlungsbudget" gem. § 44 SGB III bekommen haben.
    Aufgrund dieser Bestimmung kann die Arbeitsagentur tatsächlich Eingliederungshilfen leisten.
    Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld ist dies möglich.


    Der Arbeitslose hat darauf jedoch keinen Rechtsanspruch. Das ist eine sog. KANN-Leistung. Voraussetzung dafür ist, dass die Agentur in diesem Topf zum jeweiligen Antragszeitpunkt noch Fördermittel hat. Und ausserdem muss der Bedarf dargelegt werden und der Antrag vor Aufnahme der Arbeit gestellt werden.


    Diese Regelung hatte ich übersehen, als ich meinen Beitrag geschrieben habe.
    Dank @Kreuna habe ich wieder was dazu gelernt.


    :thumbup:

  • Lieber Gast, liebes Forum,


    ich bin freie Journalistin und bin bei meinen Recherchen auf diese Diskussion gestoßen. Ich bereite einen Beitrag für das Karriere-Ressort von Spiegel Online vor. Es geht darum, wie man als Arbeitnehmer die Probezeit nutzen kann, um herauszufinden, ob ein neuer Job das Richtige ist: Was muss man dabei beachten, wie verhält man sich, nachdem man gekündigt hat usw... Ich suche dazu Menschen, die von sich aus in der Probezeit ihren Job gekündigt haben und mir von ihren Erfahrungen berichten würden. Selbstverständlich kann das auf Wunsch anonym geschehen. Sie würden damit anderen, die in einer ähnlichen Situation sind, weiterhelfen.


    Über Rückmeldungen würde ich mich freuen: e_hommel@gmx.de


    Besten Dank!


    --
    Eva-Maria Hommel
    Freie Journalistin
    Tel.: +49 3731 2769707
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    E-Mail: e_hommel@gmx.de
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