Frage wegen einer Erbschaft. Bitte, um Hilfe...

  • Hallo, an alle!


    Ich bin über Google auf eure Seite gestoßen und hoffe hier eine Antwort zu erhalten. Nämlich:


    Mein Mann ist jung und unerwartet verstorben, durch einen Ärztepfusch, auf dem ich jetzt nicht eingehen möchte, aber immerhin... Leider haben wir aus diesem Grund nicht einmal im Traum gedacht ein Testament zu machen, da es ihm bis dato sehr gut ging und er nur zur Vorsorge ins Krankenhaus gegangen ist und am nächsten Tag tot war und nun zum eigentlichen Thema:


    Nach dem Tod meines Mannes wurden Konto und Sparkonto gesperrt, was ich auch als verständlich angesehen habe (gebe es zu, ich habe es versäumt auch den Zugang zum Konto zu ändern, weil ich dachte, ich habe die Kontokarte und habe sowieso selber alles Geld verwaltet usw). Nun sind mir nach einem Monat, nach dem Tod meines Mannes zwei Auszüge gekommen, einer vom normalen Konto, einer vom Sparbuch. Auf beiden Auszügen steht als Angabe: "Nachlass". Was mir allerdings auch klar ist.


    Meine erste Frage lautet: was gilt als Nachlass? Auf dem Konto war noch ein Gehalt drauf und im Nachhinein, ca 3 Woche nach dem Tod meines Mannes, wurde mir von seiner Firma eine Unterstützung zugeschickt. Gilt diese auch als Erbe? Muss ich dem Nachlassgericht Auszüge vom Konto schicken?


    Thema Sparbuch: Mein Mann hatte eine Bausparprämie ausgezahlt gekriegt. Bei dieser war ich zwar auch begünstigt, allerdings hat er diese nach der Auszahlung auf das Sparbuch "geparkt", da wir dieses Jahr umziehen wollten. Nun habe ich Angst, dass diese Erbe gilt. Beweisen könnte ich, dass es sich um die eingezahlte Summe um einen Bausparkredit handelt, zumindest mit Hilfe der Bausparunterlagen und des Kontoauszugs, aus dem zumindest hervor kommt, dass die Bausparprämie kurz nach Erhalt auf das Sparkonto übertragen wurde.


    Zu seinen Erben würden sich, ausser mir, noch eine Schwester zählen, mit welcher er 25 Jahre, mindestens, keinen Kontakt mehr hatte, bzw die ich selber aufgesucht habe, um ihr höflicher- und freundlicherweise miitteilen wollte, dass er gestorben ist, was sie allerdings nicht interessiert hat. Soviel hatte sie mir beiläufig gesagt, dass sie auch noch die Mutter hätten, die im Koma an Apparaten irgendwo in einem Heim liegt, wo, wollte sie mir nicht sagen, warum auch immer.


    Wie gesagt, das wäre meine einzige Sorge, dass der Bausparvertrag, da er auf dem Sparkonto ist, auch als Erbe fungiert und dieser dann drastisch "zerlegt" werden müsste, hinzu kämen noch eine Restschuld davon, die ich lieber direkt begleichen würde, nachdem ich den Erbschein erhalte. Könnte ich das vermeiden, dass die Prämie unter anderen Erben aufgeteilt wird? Wenn ja, würde ich gerne wissen, wie?


    Liebe Grüße, an alle. Christine ;(

  • Ihre Lage ist nicht einfach!


    Je nachdem, wie hoch der Nachlass ist, sollten Sie sich einen rechtlichen Beistand suchen...


    Ich kann Ihre verschiedenen Fragen jetzt auch nicht im Detail beantworten.
    Dazu müsste ich noch weitere Informationen von Ihnen abfragen.


    Jedenfalls kann ich Ihnen so viel sagen:



    Meine erste Frage lautet: was gilt als Nachlass?

    Zum Nachlass gehört das gesamte Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Es zählt nicht nur das "positive Vermögen" (=Aktiva), also Grundstücke, Wertpapiere, Kontoguthaben, Gehaltszahlungsansprüche usw. dazu, sondern auch das "negative Vermögen" (=Passiva), also Darlehen, Kredite und sonstige Verbindlichkeiten.


    Erst wenn die Passiva von den Aktiva abgezogen wurden, erhält man den echten "Nettowert" des Nachlasses.
    Dabei kann in machen Fällen der Nachlass überschuldet sein, wenn die Passiva größer sind als die Aktiva.


    Ob die - wie Sie schreiben - Unterstützungszahlung des Arbeitgebers in den Nachlass fällt oder nicht, muss im Detail geprüft werden. Sollte es sich um noch ausstehende Gehaltszahlungen, Boni o.ä. handeln, gehört die Zahlung in den Nachlass.


    Sollte es allerdings eine freiwillige Leistung des Arbeitsgebers an Sie sein, um Ihnen bei diesem Schicksalsschlag zu helfen, dann ist das eine Schenkung von einem Dritten an Sie und gehört nicht in den Nachlass.


    Zu seinen Erben würden sich, ausser mir, noch eine Schwester zählen

    Das halte ich für unzutreffend. Die Schwester würde erst erben, wenn die Mutter Ihres verstorbenen Mannes nicht mehr leben würde. Da Ihre Schwiegermutter noch lebt, erbt sie zunächst - auch wenn sie im Koma liegt.

  • Hallo, und vielen Dank!


    Wie gesagt, das meiste ist mir klar und das habe ich alles auch verstanden. Und bei dem Geld vom Arbeitgeber handelt es sich um eine Schenkung - das wäre dann so weit geregelt.


    Das einzige, was mich interessiert ist nichts anderes, als der Bausparvertrag. Dieser wurde vom Gehaltkonto auf das Sparkonto übertragen. Dient er dann noch als Bausparvertrag, zumal ich die alleinige Begünstigte bin? Mehr wollte ich nicht wissen. Sonst gibt es nichts, was zu erben wäre. Ich kann ja beweisen, dass ich die Aleinbegünstigte bin und, dass die Summe gleich nach Zahlung auf das Sparkonto übertragen wurde.


    Ps. Wieviel erbt die Schwiegermutter? Beziehungsweise, soviel ich weiss, hat die Schwester die Vormundschaft für die Schwiegermutter übernommen.

  • Dieser wurde vom Gehaltkonto auf das Sparkonto übertragen. Dient er dann noch als Bausparvertrag, zumal ich die alleinige Begünstigte bin?

    Ich verstehe den Sachzusammenhang überhaupt nicht. Was meinen Sie mit "vom Gehaltskonto auf das Sparkonto übertragen"?


    Es kommt im Hinblick auf die Erbfrage nicht darauf an, von welchem Konto eine Bausparrate abgebucht wird.
    Wenn der Bausparvertrag auf den Namen des Erblassers gelautet hat, dann ist dieser sein Vermögen gewesen und fällt damit in den Nachlass.


    Die Bewertung des Bausparvertrages ergibt sich aus dem eingezahlten Bausparguthaben - nicht aus der Bausparsumme.


    Sollte der Bausparvertrag bereits zugeteilt worden sein und es sich um ein Bauspardarlehen handeln, ist das Darlehen bei der Ermittlung des Nachlasses auf der Passivseite zu berücksichtigen (also von positiven Vermögenswerten abzuziehen).


    Die Mutter des Verstorbenen (=Ihre Schwiegermutter) erbt laut Gesetz 1/4.


    Dies ergibt sich wie folgt: Die Mutter ist gem. § 1925 Abs. 1 BGB eine Erbin der zweiten Ordnung.
    Neben Erben der zweiten Ordnung erbt der überlebende Ehegatte (also Sie!) die Hälfte (§ 1931 Abs. 1 Satz 1 BGB).


    Ferner bekommen Sie als Ehegatte den pauschalen Zugewinnausgleich gem. § 1371 Abs. 1 BGB in Höhe von 1/4.


    Sie bekommen deshalb insgesamt 3/4 des Nachlasses. Daraus folgt, dass die Mutter des Verstorbenen 1/4 erhält.
    Ob es eine rechtliche Betreuung für die Schwiegermutter gibt oder nicht, spielt für die Erbschaft keine Rolle.
    Die Betreuerin (also vermutlich Ihre Schwägerin) kann dann höchstens Entscheidungen für die Mutter bei der Erbauseinandersetzung treffen. Sie kann die Höhe des Erbteils nicht beeinflussen.


    Bei alledem unterstelle ich, dass der Verstorbene kinderlos war.
    Sollten Abkömmlinge (=Kinder) vorhanden sein, gilt eine ganz andere Erbfolge!

  • Hallo, nochmal und vielen Dank wieder für die kompetente Antwort! Top!!!


    Damit meinte ich, dass mein Mann, nachdem die Bausparprämie uns ausgezahlt wurde, diese auf das Sparkonto eingezahlt wurde. Wir wollten nur das Geld auf Seite legen, damit wir uns dieses Jahr gegebenfalls eine Anzahlung für eine Eigentumswohnung leisten können. Bei dieser Bausparprämie wäre ich auch begünstigt, neben meinem Ehemann. Beweisen könnte ich es ja.


    Ansonsten werde ich selbstverständlich meinen erblichen Pflichten nachgehen. Ist halt hart, aber ist nun mal so. L.G. Christine