Neue Jahresgebühren debeka, LBS und Co - Widerspruch - FOLGEN?

  • Hallo zusammen,


    erst einmal vielen Dank an Finanztip für den Hinweis auf die Praxis von debeka, LBS und Co., zum Jahreswechsel neue Gebühren auf Bausparverträge einzuführen - und zwar per ziemlich gut verstecktem Passus auf dem Jahreskontoauszug (LBS). Das hätte ich ohne Ihren Hinweis nicht einmal bemerkt.


    Beim Ausfüllen Ihres Musterbriefes zum Widerspruch stellte sich mir jedoch eine Frage - nämlich die nach den Konsequenzen: Könnte die Bausparkasse den Gebührenwiderspruch als Anlass zur Kündigung des ganzen Bausparvertrages nehmen? Für einen analogen Fall (z.B. Girokonten) hatte dies Stiftung Warentest vor Kurzem so beschrieben: https://www.test.de/Einseitige…-Laemmer-1219827-2219827/


    Deshalb die Frage: Wie sind hierbei die Erfahrungen? Falls dieses Szenario nicht ausgeschlossen werden kann, sollte ggf. ein entsprechender Warnhinweis in den Artikel mit aufgenommen werden. Schließlich sind für viele Bausparkonten gerade Altverträge unwiderbringliche Zins-Vehikel...


    Viele Grüße!


    F.