Beitragsanpassung Pflegezusatzversicherung – was tun (Teil 1)?
Es melden sich Menschen bei mir, die über Beitragspassungen (Beitragserhöhungen) um bis zu 30, 40 und schlimmstenfalls 60 Prozent bei Pflegezusatzversicherungen berichten. Der Experte bei der Verbraucherzentrale NRW, Philipp Opfermann berichtete den Lesern der Augsburger Allgemeinen von Beitragserhöhungen bei Pflegetagegeldversicherungen um 18 bis 20 Prozent. Die Journalistin Aline Klett berichtete auf Basis einer Nachfrage bei der Stiftung Warentest von Steigerungen von durchschnittlich 30 bis 40 %.
Was kann man also tun? Die Handlungsoptionen sind:
1.) Nichts tun.
2.) Kündigung des Vertrages (und Strukturierung eines eigenen Spar- und Entnahmeplans).
3.) Wechsel des Versicherers und Neuabschluss einer Vertrages (Umdeckung des Risikos).
4.) Tarifwechsel gemäß § 204 Versicherungsvertragsgesetz („VVG“).
Bevor ich die Handlungsoptionen im Teil 2 dieser Beitragsserie bewerte, gehe ich einen Schritt zurück.
Ein Tarifwechsel gemäß § 204 VVG ist auch bei Pflegezusatzversicherungen möglich?
Ja, korrekt. Auch bei den Pflegezusatzversicherungen ist ein Tarifwechsel gemäß § 204 VVG möglich (sogenannter interner Tarifwechsel oder Wechselrecht innerhalb eines Unternehmens). Der alte § 12 KalV nennt den Leistungsbereich ausdrücklich. Dort heißt es: „… (1) 1Als Krankenversicherungstarife mit gleichartigem Versicherungsschutz, in die der Versicherte zu wechseln berechtigt ist, sind Tarife anzusehen, die gleiche Leistungsbereiche wie der bisherige Tarif umfassen und für die der Versicherte versicherungsfähig ist. 2Leistungsbereiche sind insbesondere:
1. Kostenerstattung für ambulante Heilbehandlung, 2. Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlung sowie Krankenhaustagegeldversicherungen mit Kostenersatzfunktion, 3.
Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz, 4. Krankenhaustagegeld, soweit es nicht zu Nummer 2 gehört, 5. Krankentagegeld, 6. Kurtagegeld und Kostenerstattung für Kuren, 7.Pflegekosten und -tagegeld. (Hervorhebungen durch mich).
Diese Regelung wurde ohne Änderung in die neue Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung - KVAV) übernommen.
Welche Erfahrungen gibt es mit einem Tarifwechsel in der Pflegezusatzversicherung?
Offen gesagt, so gut wie keine. Ich kenne keinen Tarifwechselmakler, Tarifoptimierer und Versicherungsberater, der bereits bei der Pflegezusatzversicherung einen internen Tarifwechsel durchgeführt hat. Nach meiner Meinung betreten alle Anbieter hier Neuland.
Ist ein Tarifwechsel den praktisch umsetzbar und lohnt sich ein Tarifwechsel auch bei einer Pflegezusatzversicherung?
Bei Pflegetagegeldversicherungen mit Beiträgen in einer möglichen Bandbreite von 10,-- bis 200,-- € im Monat könnte sich der Tarifwechsel auf Basis meiner Erfahrungen bei Krankentagegeldversicherungen ab etwa 35,-- € Beitrag pro Monat lohnen. Das gleiche dürfte in etwa für Pflegekostenversicherungen gelten.
Bei der Tarifauswahl stößt man bei manchen Versicherern jedoch schnell auf Grenzen in Bezug auf die Anzahl der möglichen Zieltarife.
Anzahl der Tarife von ausgewählten Versicherern im Bereich des Pflegetagegeldes und der Pflegekostenversicherung (einschließlich dem sog. Pflege-Bahr):
Allianz | 37 |
AXA | 54 |
Barmenia | 6 |
DKV | 15 |
Sind bei der Allianz und der AXA sicherlich ausreichend Zieltarife für einen Tarifwechsel zu finden, so dürfte es bei der Barmenia schwierig bis sehr schwierig werden. Ob 15 Tarife bei der DKV ausreichen, müsste analysiert werden.
Die Handlungsoptionen bewerte ich, wie oben erwähnt, in einem Folgebeitrag.