KFZ-Versicherung Fahranfänger

  • Hallo liebe Community,


    ich habe mir gerade den Artikel zu dem Thema durchgelesen und habe eine Frage. Ja, ich weiß, hört sich traurig an, aber aus Umständen, die ich nicht erwähnen möchte, habe ich leider nur "entfernte" Verwandte und keine Eltern. Ab welchem Verwandtschaftsgrad kann man SF-Klassen von einem Verwandten übernehmen? Bei mir wäre das der Großonkel. Ich bin halt wie sein Kind aufgewachsen, aber eine Adoption oder Pflegschaft seinerseits bestand nie, also wäre er auch nicht als mein Vater anerkannt.


    Danke schon mal.

  • Also da sehe ich schwarz. Das einzige, was geht, sind Personen ersten und zweiten Verwandtschaftsgrades. Das wären bei dir Eltern oder Großeltern. Möglich wäre sogar die Übernahme von einem Lebenspartner, z. B. wenn ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Aber du willst es ja spezifisch von deinem Großonkel übernehmen, oder?


    Da hast du Recht mit deinem Nachweis - ohne direkte Verbindung ist das schwierig. Hatte dein Onkel denn irgendwann mal das Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich? Dann würde sich ja eine gewisse enge verwandtschaftliche Bindung erklären und du könntest mit der Versicherung verhandeln.


    Auch möglich: Dein Onkel adoptiert dich jetzt erst. Wäre zwar etwas dramatisch nur für die SF-Klasse, aber du hättest dadurch ja auch andere Vorteile. Überleg dir's mal bzw. frage mal bei deinem Versicherer an.

  • Hmmm jaaaa... Das sind schon ein paar nützliche Überlegungen.


    Mein Onkel hatte mal ganz kurzzeitig das Sorgerecht für mich, so ein halbes Jahr. Wenn der Versicherer, wie du sagst, einsichtig ist, dann sollte das kein Problem sein.


    Adoption ist keine Option. Wie schon gesagt, ich will hier nicht über meine persönliche Situation reden und du kannst davon nicht beurteilen, ob das überhaupt gehen würde. Also mach das bitte auch nicht. Danke trotzdem, dass du so ausfürhlich geantwortet hats. Ich weiß jetzt, was ich machen kann. Das ist viel Wert.