Übungsleiterhonorar pro Teilnehmer?

  • Guten Tag,



    ich möchte gern über einen gemeinnützigen Verein Musikkurse für Kinder anbieten (Eltern-Kind-Musizieren etc.). Die Bezahlung soll als Übungsleiter erfolgen. Die Kurse finden nach Bedarf statt mit unterschiedlich vielen Kurseinheiten und auch in unterschiedlicher Teilnehmerzahl. Die Bezahlung soll nicht monatlich erfolgen, sondern auf Grundlage der Teilnehmerzahl. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Kurs im Januar von 5 Teilnehmern gebucht und bezahlt wird, der gleiche Kurs im Mai aber von 8 Teilnehmern gebucht und bezahlt wird.



    Ist eine solche teilnehmerabhängige Bezahlung als Übungsleiter möglich?



    Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Danke!
    rhonke

  • Wenn Ihre Übungsleiter-Aktivitäten über den Übungsleiter-Freibetrag (Paragraph 3 Nr. 26 EStG) abgerechnet werden, dann sehe ich da keine Probleme für die teilnehmerabhängige Vergütung.


    Solange Sie und der Verein sich da einig sind und die 2400 € p. A. eingehalten werden ist das in Ordnung.


    Unter diesen Voraussetzungen gelten Sie auch nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes, also besteht auch da kein Risiko.


    Wenn Sie und der Verein der Regelung einverstanden sind, dann können Sie das so machen.