Verwendung Bausparguthaben

  • Mein Bausparvertrag ist zugeteilt und ich könnte kurzfristig über das Guthaben verfügen.
    Da ich augenblicklich aber nichts zu bauen, reparieren usw. habe, suche ich nach einer anderen Möglichkeit
    der "wohnwirtschaftlichen Verwendung", die ja bei neueren Verträgen vorgeschrieben ist und belegt werden muß.


    In einer Übersicht der "vielfältigen Möglichkeiten" fand ich unter vielen andern den Begriff


    Immobilienfonds (Brucheigentum am Grundbesitz)

    Meine Frage: Ist es möglich, mit dem Bausparguthaben prämienunschädlich Anteile eines Immobilienfonds zu erwerben?

  • Muss man den eine wohnwirtschaftliche Verwendung auch dann machen, wenn man kein Darlehen abruft?

    Hallo @fredo47,


    bei allen Verträgen, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, ist das Bausparguthaben (nicht nur das Darlehen)
    stets wohnwirtschaftlich zu verwenden, sofern der Bausparer staatliche Leistungen erhalten oder beantragt hat.
    Ausnahme: War der Bausparer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre, kann er das Bausparguthaben nach Ablauf
    von 7 Jahren einmalig "frei" verwenden.


    Viele Grüße
    hureika

  • Ah, danke, wieder was dazugelernt :)


    Wenn dein Vertrag zuteilungsreif ist, heißt das nicht, dass du die Zuteilung jetzt annehmen musst. Du kannst ihn auch weiter besparen (evtl mit geringerer Sparrate), solange die volle Bausparsumme noch nicht erreicht ist. Vielleicht hat er ja noch einen guten Zinssatz...
    Erst wenn er länger als 10 Jahre zuteilungsreif ist, könnte es kritisch werden, weil dann die Bausparkassen möglicherweise kündigen. Zu der Rechtmäßigkeit soll es im Februar auch ein BGH-Urteil geben.


    Ob man auch Immobilienfondsanteile davon kaufen kann, kann dir am ehesten deine Kasse sagen, denke ich. Weil sie muss ja dann auch die wohnwirtschaftliche Verwendung bestätigen.

  • Das war mir gar nicht bekannt, dass seit 2009 für Neuverträge die "wohnwirtschaftliche Verwendung" zwingend vorgeschrieben ist.
    Zumindest in der Vergangenheit wurde ja offensiv damit geworben, das Geld auch für "sachfremde Erwägungen" (Weltreise u.s.w.) zu verwenden möglich ist. Zumindest beim Abschluss unseren Vertrages war bekannt das die Immobilie fertig errichtet war und der Vertrag für Renovierungen, Isolierungen, Neue Heizung, vorgesehen ist. Somit wäre aus meiner Sicht auch eine neue Küche oder Wohnzimmereinrichtung Statthaft?
    Wie sind "wohnwirtschaftliche Verwendungen" laut den neuen Verträgen definiert? Und wer "überwacht" die Vorgaben?



  • Meine Frage: Ist es möglich, mit dem Bausparguthaben prämienunschädlich Anteile eines Immobilienfonds zu erwerben?

    Auf meine Frage hat meine Bausparkasse zwischenzeitlich folgendes geantwortet:



    "Der Erwerb eines geschlossenen Immobilienfonds ist prämienunschädlich, wenn der Erwerber wirtschaftlicher Eigentümer der Objekte (Bruchteileigentum) wird und die Bausparmittel unmittelbar und unverzüglich zu den begünstigten Zwecken verwendet werden.



    Wenn der Erwerber lediglich den Anteil an einer Personengesellschaft (ORG, KG, BGB­ Gesellschaft) erwirbt oder wenn es sich um einen offenen Immobilienfonds handelt, kann dies nicht als wohnwirtschaftliche Verwendung anerkannt werden."


    Damit ist wohl alles klar.


    Viele Grüße
    hureika