Entfernungspauschale

  • Ich wohne in Chemnitz und meine Arbeitsplatz ist Heilsbronn. Ich reise Montag früh am Arbeitsplatz an, wohne dann in einer Ferienwohnung, fahre jeden Tag von der Ferienwohnung zum Arbeitsplatz und Freitags nach Dienstschluss wieder nach Hause nach Chemnitz. Welche Kosten kann ich als Entfernungspauschale und als Familienheimfahrt ansetzen? Welche rechtliche Grundlage gibt es hierzu?

  • Hallo Gast,


    vielleicht finden Sie hier erste Hinweise? http://www.finanztip.de/entfernungspauschale/


    Zitat

    Doppelte Haushaltsführung: Auch die Kosten für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können über die Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Die Begrenzung auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro gilt bei Familienheimfahrten übrigens nicht. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen steuerfreie Leistungen für Ihre Familienheimfahrten gezahlt haben, werden diese Zahlungen auf die für diese Fahrten anzusetzende Entfernungspauschale angerechnet.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo liebe Franziska,


    vielen Dank für die schnelle Auskunft. Nur um nochmal sicher zu gehen, ich kann die 1. Fahrt am Montag von Chemnitz nach Heilsbronn (Arbeitsplatz) ansetzen, dann Dienstag bis Freitag Fahrten von Unterkunft am Beschäftigungsort zum Arbeitsplatz und Freitags 1 Strecke von Heilsbronn nach Chemnitz als Familienheimfahrt. Und wenn ich 47 Wochen im Jahr unterwegs war, kann ich das also für 47 Wochen ansetzen.
    Da mein Ehemann mit mir in der gleichen Firma arbeitet, trifft dies auf ihn sicher auch zu, obwohl wir mit einem gemeinsamen PKW fahren.
    Ich hatte schon riesige Probleme mit unserem Finanzamt wegen der Steuererklärung für 2013, bei der ich aus Unwissenheit nur 47 Heimfahrten erfasst habe und mir diese nicht anerkannt werden, obwohl ich diese anhand von Werkstattrechnungen (km-Stand) nachweisen kann.


    Vielen lieben Dank für eine schnelle Rückantwort.

    • Offizieller Beitrag

    Darf das so verstanden werden ... das Sie mit Ihrem Ehemann in der Ferienwohnung unter der Woche leben und dann am Wochenende gemeinsam in die "Heimat" fahren?


    ....


    Wenn ja, denke ich werden Sie Probleme haben gegenüber dem Finanzamt die Argumentation hinsichtlich "Lebensmittelpunkt" zu beweisen. Lasse mich aber gerne von den anderen Community-Teilnehmer überzeugen.

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    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Frage: Ist Doppelte Haushaltsführung nur gegeben, wenn ein Partner pendelt? Beim Single funktioniert es doch auch, weshalb dann nicht beim Ehepaar?


    Zur genauen Eingrenzung müsste ich noch einmal einen Experten konsultieren.

  • ja, ich kann mir auch vorstellen, dass es Schwierigkeiten geben könnte, wegen des Lebensmittelpunkts - oder "Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers", wie es im Gesetz heißt. Wenn Sie mit Ihrem Mann gemeinsam arbeiten und wohnen - wo ist dann der Lebensmittelpunkt? Aber eine allgemeingültige Aussage kann man hier nicht machent. Vielleicht fragen Sie mal einen Steuerberater.


    Gruß, Andrea