Vermietung an Angehörige

  • Der Sohn meines Mannes ist mittlerweile Mieter meiner Wohnung. Eigentümer der Wohnung bin nur ich, da weit vor der Ehe Anfang der 90ziger Jahre gekauft. Ist das nun ein Angehörigen Mietverhältnis oder ein "normales Mietverhältnis?
    Wir machen eine gemeinsame Steuererklärung.

  • Wir machen eine gemeinsame Steuererklärung.

    Ob Sie sich zusammen mit Ihrem Ehegatten veranlagen lassen oder nicht, ist hier nicht von Belang.


    Es kommt auf die Frage an, ob Ihr Stiefsohn ein Angehöriger im Sinne des Steuerrechts ist.
    Die Antwort findet sich in § 15 Abgabenordnung.


    Nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 sind Verwandte und Verschwägerte gerader Linie Angehörige.
    Sie sind mit Ihrem Stiefsohn im rechlichen Sinne verschwägert (§ 1590 Abs. 1 Satz 1 BGB).


    Damit ergibt sich: es handelt sich um ein Angehörigen-Mietverhältnis.
    Achten Sie darauf, dass Sie mindestens Zweidrittel der ortsüblichen Miete vereinbaren.
    Sonst werden Ihnen keine Verluste aus V+V anerkannt.