Standard Life Freelax vorzeitig kündigen?

  • Für meine Ehefrau habe ich bei dem britischen Rentenversicherer Standard Life das Produkt Freelax zum 01.12.2003 eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Seither wurden hier jährlich 1.200,00 Euro (insgesamt:15.600,00 Euro) einbezahlt. Der aktuelle Rückkaufswert beträgt 22.270 Euro. Hinzu kommen noch andere Zahlungen, weil Standard Life seit Vertragsbeginn die Rechtsform hin zu einer AG änderte und wir als Art Entschädigung Aktien im Wert von ca. 1.400,00 Euro bekamen. Die erhaltenen Aktien bzw. das aktuelle Guthaben ergeben einen Betrag in Höhe von 23.670,00 Euro.


    Wir bräuchten das Geld zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausbezahlt, die jährlichen Leistungen können weiterhin erfolgen.


    Wir überlegen uns trotzdem den Vertrag, der eigentlich noch eine Laufzeit bis 01.12.2028 hat, vorzeitig zu kündigen, da entgegen zu der Anfangszeit der Anteil an Anleihen (Staats- und Unternehmensanleihen) mit zwei Dritteln sehr hoch ist und der Aktienanteil mit 20% dagegen sehr niedrig (Serie III) .Der Grund hierfür ist, dass Standard Life eine Garantieleistung, der bei Vertragsablauf eine Rendite von 2,5% p.a. zusichert, in unserem Fall in Höhe von 32.366Euro und diese nach Angaben von Standard Life nicht mehr anders als mit einem hohen Anteil an Anleihen zu erwirtschaften ist.


    Würden wir den Vertrag bis 2028 halten, hätte ich noch 13.200,00 Euroeinzuzahlen. Addiert zu den aktuell vorhandenen 22.270 Euro ergäbe dieses einen Gesamtbetrag von eingezahlten Beträge in Höhe von 35.470,00 Euro.


    Da ich jedoch von den Anleihen weder hohe Zinszahlungen erwarte, noch dass diese an Wert groß gewinnen, befürchte ich, dass hier zusätzliche Einzahlungen keinen positiven Ertrag bringen, sondern befürchte vielmehr, dass die errechneten 35.470,00 Euro nicht ausbezahlt werden, weil die Anleihen irgendwann im Wert ziemlich fallen werden. Somit würde ich nur die Garantieleistung erhalten. Was einen Verlust von ca.. 3.000Euro bedeuten würde.


    Würden wir die 35.470,00 Euro ausgezahlt bekommen, wären in fast 12 Jahren auch keine zusätzliche positive Rendite erwirtschaftet worden.


    Ein Ausstieg zum aktuellen Zeitpunkt erscheint mir lukrativ. Nach meinem Kenntnisstand müsste auch die vorzeitige Auszahlung dieses Vertrags steuerfrei erfolgen, da der Abschluss vor 2005 war, der Vertrag mindestens 12 Jahren besteht und mindestens 5 Jahre davon Beträge einbezahlt wurden.


    Leider bin ich aber kein Experte und befürchte, dass ich die falsche Schlüsse ziehe und infolgedessen dann die falsche Entscheidung treffe. Es würde mich sehr freuen, wenn mir die Experten in diesem Forum weiterhelfen könnten. Was raten Sie mir?


    Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jowaung63 :)

  • Hallo jowaung63,



    ich habe bereits für mehrere Auftraggeber Analysen und Bewertungen zu Standard Life-Rentenversicherungsprodukten durchgeführt. Einen Fall für das Produkt „BESTBASIC“ (gehört zur gleichen Produktfamilie wie der FREELAX habe ich hier in der Community unter Rentenversicherung öffentlich gemacht.



    Sie haben schon viele wichtige Punkte für eine Entscheidung in Ihrem Beitrag aufgeführt.



    Meine erste Empfehlung ist, sich nicht auf zwei Handlungsoptionen zu verengen (Rückkauf/Kündigung oder Vertrag durchführen), auch wenn der Rückkauf derzeit lukrativ erscheint.



    Ich halte mindestens folgende Optionen für prüfungswürdig:


    Je nach Vertrag sind nämlich Teilauszahlungen, die Vorverlegung des Rentenbeginndatums und weitere Gestaltungen für die Rente möglich. Auch diese Handlungsoptionen gehören m.E. auf den Prüfstand, d.h. sie sollten bewertet werden. Nur dann können Sie tatsächlich eine informierte Entscheidung treffen.



    Ferner ist es wichtig, dass keine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Vertrag enthalten ist, denn dann würde eine Kündigung ggf. das ganze Vorsorgekonzept Ihrer Familie aus den Angeln heben.



    In Zuge der Prüfung der Handlungsoptionen wäre auch die tatsächliche Rendite zu ermitteln. Die von Standard Life herausgegebenen Renditekennzahlen sind nach meiner Erfahrung unbrauchbar.



    Die Auszahlung der Garantieleistung (wohl garantierte Leibrente) wäre sozusagen der schlechteste Prognosefall. Was ist aber mit einem mittleren Prognosefall, der überwiegend wahrscheinlich eintreten wird?



    Fazit und Lösungsvorschlag


    Gehen Sie systematisch vor, denn es geht um viel Geld. Prüfen Sie alle Handlungsoptionen in finanzieller Hinsicht und wählen Sie aus den vorhandenen Handlungsoptionen die Beste für Sie aus. Der andere Weg, jede Option einzeln zu bewerten und danach zu verwerfen oder durchzuführen, ist nicht optimal. Der Grund ist: Sie schließen ggf. vorteilhaftere Optionen von vornherein aus, weil sie sich potentiell zu früh für die (subjektiv) beste Option entscheiden.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Sehr geehrte Herr Gamper,


    Ich habe Ihre Empfehlung alle Handlungsoptionen zu prüfen, in den letzten 2 Wochen überlegt.


    Letztlich sind für mich aber doch nur zwei Möglichkeiten übrig geblieben, nämlich den Vertrag vorzeitig zu kündigen oder ihn bis zum Vertragsablauf bestehen zulassen.


    Meine Gründe für eine vorzeitige Kündigung:


    In dem Produkt Freelax sind zu zwei Drittel Staats- und Unternehmensanleihen enthalten. Das Produkt garantiert mir eine 2,5% Rendite p.a. Die Versicherung hat eine Laufzeit bis zum 01.12.2028.


    Der aktuelle Rückkaufswert ist befriedigend.


    Ich befürchte aber, dass der Betrag der am 01.12.2028 ausbezahlt würde, nicht mehr zufriedenstellend sein wird.


    Warum?
    Standard Life teilte ihren Vermittlern bereits im August 2015 mit, dass die außergewöhnliche Performance in den letzten Jahren zum Großteil aufgrund der fallenden Zinsen realisiert wurde. Angesichts der Talsohle, die die Zinsen mittlerweile erreicht haben, würde sich diese Performance nicht wiederholen lassen.
    Künftige Gewinne werden nicht mehr so hoch sein. Dieses Garantieprodukt wird auch nicht mehr angeboten. Vielmehr möchte Standard Life durchinvestmentorientierte Lösungen ohne Garantien attraktive Renditeoptionen bieten.(soweit die Informationen von Standard Life selber)


    Ich befürchte dass sich weitere Einzahlungen, die in den Jahren 2017-2027 erfolgen würden,nicht mehr lohnen.


    Ich befürchter, dass nach einem Zinsanstieg der Rückkaufswert der Anleihen in den Keller geht und ich letztlich im Vergleich zu heute (nicht zu den eingezahlten Beträgen) eine negative Rendite erziele.


    Beispiel:
    aktueller Rückkaufswert: 22.270 Euro
    Einzahlungen in den Jahren 2017 - 2027: 12 x 1200 Euro = 14.400 Euro
    sind: 36.670 Euro


    Die Frage ist für mich ob der aktuelle Rückkaufswert in dieser Höhe erhalten bleibt. Angesichts dessen, dass mittlerweile 2/3 der Geldanlage aus Anleihen besteht, denke ich, dass sich dieser Rückkaufswert bei einem Zinsanstieg in den nächsten Jahren erheblich verschlechtert, so dass die Berechnung so aussehen könnten:


    Verschlechterter Rückkaufswert: 16.000,00 Euro (Wertverlust Anleihen durch Zinsanstieg)
    Einzahlungen in den Jahren 2017-2027: 14.400,00 Euro
    Wert in 2028: 30.400,00 Euro unterhalb der Garantiesumme
    daher Auszahlung der Garantiesumme in Höhe von 32.366 Euro


    Im Vergleich zum heutigen Rückkaufswert und den zu leistenden Einzahlungen jedoch keine 36.670 Euro und somit über 3.000 Euro weniger.


    Szenario berechtigt?
    Ich denke, wenn die Anleihen zuvor durch den Zinsrückgang erheblich an Wert gewinnen konnten, müssten sie durch einen Zinsanstieg auch wieder erheblich an Wert verlieren müssen.


    Standard Life ist bislang zu keiner Aussage bereit, wie sich die Anleihen in meinem Vertrag im Fall von Zinserhöhungen verhalten würden.


    Standard Life gibt jedoch in den Jahresübersichten einen Makler an. Dieser teilte mir heute mit, dass in dem Fall, in dem die Zinsen steigen, auch die Anleihen an Wertgewinnen, aber die Aktienrendite leiden könnte. Auf nochmalige Nachfrage teilte er mit, dass wenn die Zinsen steigen, die Anleihen auch höher verzinst werden.


    Da ich mir nicht vorstellen kann, dass Anleihen zuvor bei einem Zinsrückgang an Wert gewinnen und danach bei einem Zinsanstieg ebenfalls an Wert gewinnen, stehe ich diesen Aussagen ungläubig gegenüber.


    Ich bin garantiert kein Fachmann aber auf der Internetseite http://www.finanz-seiten.com/r…enderungsrisiko-berechnen finde ich unter dem Stichwort„ Zinsänderungsrisiko“ z.B. die Aussagen:


    • Steigen die Zinsen, so sinkt der Kurs der Anleihe. Denn eine bestehende 4% Anleihe ist gegenüber einer neuen 6% Anleihe unattraktiv.
    • Sinken die Zinsen, so steigt die Anleihe im Kurs. Denn eine bestehende 4% Anleihe ist gegenüber einer neuen 2% Anleihe attraktiv.

    Meine Frage an Sie Herr Gamper mit der Bitte um Antwort:


    Ist damit zurechnen, dass die enthaltenen Anleihen, die in meiner Rentenversicherung enthalten sind, bei einem Zinsanstieg erheblich an Wert verlieren?


    Wie sehen Sie das?



    Vielen Dank für Ihre Unterstützung


    Mit freundlichen Grüßen
    jowaung63

  • Liebe alle,


    ich habe eine frage, das Thema interessiert mich gerade so ein bisschen.
    Ich habe mein Vertrag bei SL in 2009 unterschrieben. Mein Finanzberater meinte neulich, dass es eine Gesetzesänderung gab, die den Versicherern das Recht gibt, falls diese in finanziellen Schwierigkeiten geraten, die Auszahlungen zu stoppen.
    Er, der Berater ist der Meinung, dass ich den Vertrag kündigen soll und Rückkaufwert kriegen, was aber momentan deutlich unter dem Wert von meinen Auszahlungen liegt, 1700 Euro weniger.
    Ich habe bei SL angerufen und die Gesellschaft meinte, ich soll noch ungefähr 1600 Euro anzahlen, bis die beiden Werte sich annähern.
    Nicht dass ich meinem Berater nicht glaube, aber er hat die Situation mit den Gesellschaften richtig schwarz ausgemalt und ich würde ungern 1700 Euro verlieren.
    Eine unabhängige Meinung von euch wäre sehr hilfreich...
    Danke schon mal


    Lieben Gruß
    Martina

  • Hallo mkara87,



    wahrscheinlich spricht Ihr Berater vom (neuen) Versicherungsaufsichtsgesetz, dass ab Januar 2016 im Falle von Insolvenzen von Lebensversicherern greift.



    Es gab und gibt Aufklärungspflichten und Rettungsmechanismen, die die Interessen von Versicherungsnehmern schützen.



    Einen Zusammenhang zwischen dem Gesetz und der Kündigung (Rückkauf) einer Lebensversicherung sehe ich überhaupt nicht. Ich halte das, offen gesagt, für Panikmache.



    Holen Sie sich bitte eine Zweitmeinung von einem anderen Berater oder einem Fachanwalt (einer Fachanwältin) für Versicherungsrecht, bevor Sie die bestehende Lebensversicherung kündigen. Dieser / Diese kann auch nach Veröffentlichungen von Ratingagenturen schauen und prüfen, ob hinsichtlich eines konkreten Versicherers Handlungsbedarf besteht.



    Ferner kann er / sie Ihnen aufzeigen, was im Falle einer Insolvenz tatsächlich mit der Lebensversicherung passiert. Wahrscheinlich sind diese zwei Stunden Beratungsleistung in Ihrem Fall gut investiert.



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).


    Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt.Insofern istmeine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).



    Mit besten Grüßen

  • Vielen vielen Dank,


    das habe ich mir eigentlich auch schon gedacht. Den Vertrag zu kündigen ist auf jeden Fall ein bisschen überstützt und vor allem bei so einem Verlust...


    Vielen Dank für die Antwort!


    Lieben Gruß
    Martina

  • Hallo jowaung63,


    koennen Sie mir bitte kurz erklären warum das folgende Geld geflossen ist?


    Hinzu kommen noch andere Zahlungen, weil Standard Life seit Vertragsbeginn die Rechtsform hin zu einer AG änderte und wir als Art Entschädigung Aktien im Wert von ca. 1.400,00 Euro bekamen.


    Ich hatte dieses Angebot nicht und es wuerde mich sehr interessieren. Danke vorab und schönes WE


    Gruss
    Stephan
    s_platen@me.com

  • Hallo jowaung63,



    leider habe ich Ihren Beitrag und die an mich gestellten Fragen schlichtweh übersehen. Das bitte ich zu entschuldigen.



    In Bezug auf die Quote der Anleihen der mir nicht bekannten Serie (I / II / III oder IV) stellen Sie alleine auf das Zinsänderungsrisiko ab.



    Bei Anleihen bestehen natürlich noch andere Risiken und Chancen, die da u.a. wären:


    1.) Ausfall/Bonitätsrisiko


    2.) Inflationsrisiko


    3.) Kündigungs-/Auslosungsrisiko (je nach Anleihenart)


    4.) Währungsrisiko



    Grundsätzlich und schulbuchmäßig ist die von Ihnen beschriebene Wirkung Zinsanstieg/Wertverlust und Zinssenkung/Wertzuwachs korrekt.



    Leider kann ich jedoch keine qualifizierte Aussage zu dem von Ihnen genannten Zinsanstiegsszenario machen, da Standard Life nicht die notwendige Transparenz schafft. Für eine tiefergehende Analyse müsste man die genaue Zusammensetzung des Anleihenportfolios kennen und strukturelle Angaben zu Laufzeiten, Duration usw. erhalten. Dazu wird Standard Life nicht bereit sein.



    Eine Fehlvorstellung meine ich aber bei Ihnen erkannt zu haben:


    Der Rückkaufswert kann auszahlungsbezogen nur im Zusammenhang mit dem von Standard Life angewandten Glättungsverfahren betrachtet werden, denn das Glättungsverfahren beeinflusst direkt und unmittelbar den Auszahlungsbetrag (Glättungsgewinn und Glättungsverlust – jeweils aus Sicht der abgebenden Versichertengemeinschaft respektive aus Ihrer Sicht als Policeninhaber).


    Zum Glättungsverfahren:



    Als Glättung wird grundsätzlich das Zusammenspiel zwischen dem geglätteten und dem tatsächlichen Wert des Unitised-With-Profit („UWP“)-Anteilguthabens beschrieben. Das Glättungsverfahren ist in hohem Maße von der Deklaration des jährlichen Bonus abhängig. Um eine gleichmäßige Wertentwicklung des UWP-Vertrags sicherzustellen und die Glättung optimal auszurichten, ist eine gewisse Zeitspanne erforderlich, weshalb die meisten UWP-Produkte eine Mindestvertragslaufzeit vorsehen. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass sich die tatsächliche Wertentwicklung durch die freie Wahl der Kapitalanlagen voll entfalten kann und gleichzeitig die Glättung diese tatsächliche Wertentwicklung in realistischer Form und ohne größere Schwankungen wiedergibt.



    Ich habe eine Information zum Glättungsverfahren von Standard Life angehangen. Die Schaubilder illustrieren das zuvor Gesagte.



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