Wohnriester

  • Hallo,


    wir haben im Jahr 2013 eine 3-Zimmer Wohnung erworben und diese mit einem Wohnriester-Kredit finanziert.
    Damals waren wir uns sicher, dass unsere Familienplanung nach dem erstem Kind beendet sein wird.
    Mittlerweile hat sich unsere Familie jedoch um ein weiteres Kind erweitert.


    Somit ist unsere Situation mittlerweile folgende:


    Die 3-Zimmer Wohnung wird in einigen Jahren zu klein sein und wir werden uns eine größere Immobilie zulegen/mieten müssen.
    So wie wir die Wohnriesterregelungen verstehen, ist dies aufgrund von familiären Gründen jedoch nicht möglich.
    Wir haben uns diese Wohnung gezielt für unser Rentnerdasein ausgesucht. (gute Lage, nicht zu groß, stabiler Immobilenmarkt...)
    Und wollen auch nachdem die Kinder ausgezogen sind wieder in diese Wohung einziehen.



    Unsere Fragen:


    Können wir die 3-Zimmer Wohnung auch während wir sie nicht selbst bewohnen weiterhin mit der Riesterförderung finanzieren?
    Wenn nicht welche Möglichkeiten bieten sich uns?


    Mit freundlichen Grüßen


    awz4803

  • Wenn ich Sie korrekt verstehe, haben Sie eine Immobilie über einen Bausparvertrag mit Wohnriesterförderung und Darlehensanspruch gekauft und nutzen diese selbst. Wenn Sie diese Wohnung nicht mehr selbst bewohnen, ist dies eine förderschädliche Verwendung der Riesterförderung. Sie müssten den Betrag, den Sie gefördert investiert haben, in eine andere, selbstgenutzte Immobilie investieren, damit die Förderung erhalten bleibt und nicht zurückgezahlt werden muss. Wenn Sie genug Eigenkapital besitzen, müssen Sie die Wohnung mE nicht verkaufen.