Meine geschiedene Frau ist Beamtin und unsere zwei Kinder sind bei ihr in der privaten Krankenversicherung versichert.
Die Kinder leben bei ihrer Mutter, ich zahle zusätzlich zum Unterhalt auch die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung der Kinder.
Ich bin ebenfalls in der PKV, allerdings ist mein Gehalt noch unter der Grenze 1/12 JAE.
Mein Arbeitgeber zahlt mir den Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Die Höchstgrenze ist noch nicht erreicht. Habe ich Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss für die Beiträge meiner getrennt lebenden und bei meiner Exfrau privat versicherten Kinder, deren Beiträge ich faktisch zahle?