Kosten der Erstausbildung

  • Guten Tag,


    ich habe ein dreijähriges/6-semestriges duales Studium absolviert, das pro Jahr aus einem 6-monatigen Studienblock an einer privaten Hochschule und einem 6-monatigen Praxisblock in einem Unternehmen bestand. Von dem Unternehmen erhielt ich auch einen rehelmäßige monatliche Verfgütung während der gesamten Dauer des Studiums (3 Jahre). Das Studium habe ich mit einem Bachelor abgeschlossen.


    Mein Finanzamt lehnt die Anerkennung der Ausgaben für das Studium (Erstausbildung) als Werbungsksoten ab.
    Begründung: Für die Anerkennung der Ausgaben als Werbungskosten hätte ich parallel auch eine Lehrausbildung (mit IHK-Abschuss) machen müssen.


    Frage: Wie kann ich das Finanhzamt veranlassen, die Ausgaben als Werbungskosten anzuerkennen?


    Danke für eine Antwort.

  • Es kommt hierbei darauf an, welche Werbungskosten und in welcher Höhe diese abgesetzt werden sollen. Als ich 2007-2011 ein duales praxisintegriertes Studium absolviert habe (da war die Rechtslage noch leicht anders), habe ich die Fahrten zum Arbeitgeber mit der Pendlerpauschale abgerechnet und Ausgaben für das Studium, also zB Bücher und ein Laptop, auch als Werbungskosten. Das hat jedes Jahr funktioniert (das Laptop auf drei Jahre zu dem Anteil der studentischen Nutzung).

  • Ich fürchte gar nicht.Die Rechtslage gibt dem Finanzamt recht.

    Sehe ich auch so. Das FInanzamt rechnet Kosten für das Studium zweifelsfrei an, wenn das Studium nach einer Berufsausbildung begonnen wurde - in meinem Fall ist das tatsächlich so. Ich habe eine klassische Ausbildung gemacht und anschl. ein Fernstudium begonnen. Dadurch, dass ich nun voll verdiene kann ich die kompletten Kosten (die Grenze liegt irgendwo bei ca. 6.000€ jährlich) absetzen.


    Bei einem dualen Studium ist es nicht klar definiert, insofern geht m.E. die Tendenz pro Finanzamt und contra Steuerzahler.