Regelsparbeitrag BSH

  • Der zusätzliche jährliche Bonuszins der Renditevariante FR wird ganz am Ende ausgezahlt. Im jährlichen Kontoauzug wird er seperat aufgeführt und nicht auf die Ansparsumme angerechnet - somit trägt der Bonuszins auch nicht zum Übersparen des Vertrages bei.

  • ich habe mich von der BSH vierteljährlich anmahnen lassen. BSH hat dann vtj. eine
    Mahnung per Post verschickt und den vtj. Regelsparbetrag angefordert. Diesen
    habe ich dann termingerecht überwiesen. Die Kündigung kam dann unverzüglich,
    nachdem die Bausparsumme erreicht wurde.


    Ich gehe davon aus, wenn der Regelsparbeitrag nicht termingerecht überwiesen wird,
    kündigt BSH sofort.

  • Vielen lieben Dank für eure Antworten :)


    Ja, mit Bonuszahlung habe ich die Treueprämie gemeint. Auf dem Jahreskontoauszug habe ich geschaut, da ist bei beiden Verträgen nur die normale Zinszahlung genannt. ("… Kapitalerträge (Zinsen)…"). Danach kommt nur die Bewertungszahl und Freistellungsauftrag. Im Onlinebanking steht bei beiden Verträgen auch nur "...Bonusbetrag 0,00 Euro...". Das werde ich als erstes aufgreifen und mit dem Berater einmal sprechen. Da müssten dann definitiv schon Beträge aufgelaufen sein.


    Die ABB habe ich jetzt nicht gefunden. Nur das damalige Antragsformular. Da heißt es zur Variante AR "... Wechselmöglichkeit in die Variante... ja..." und in der dazugehörenden Fußnote "...abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse (vgl. § 6 Abs. 2 und § 13 Abs. 1)" und "Umlaufrendite für festverzinsliche Wertpapiere inländischer Emittenten der Bundesrepublik Deutschland mindestens 5% (vgl. § 13 Abs. 6)". Sieht wohl eher schlecht aus hier wechseln zu können. Ich werde aber bei beiden Verträgen einfach trotzdem mal den Wechsel beantragen.


    Ich werde jetzt im Onlinebanking einfach einen Einzug anlegen. Ob der dann für den Januar ausgeführt wird kann ich nicht sagen. Mal sehen was der VRBank-Berater sagt.
    Aber die VL lege ich jetzt woanders an und den Freistellungsauftrag werde ich ebenfalls löschen wie hier schon empfohlen wurde. Ich vermute dann können die Verträge noch 1 oder 2 Monate länger liegen mit 2 % (bzw. 2,5% Treuprämie).


    Eines habe ich aber beschlossen. Die Schwäbisch Hall sieht mich wenn alles ausgelaufen ist nie mehr wieder als Kunden. Neugeschäft schonmal gar nicht. Und jeden der mich fragt werde ich sie auch nicht empfehlen, sondern davon abraten.

  • Hallo,
    wenn Sie einen Bankeinzug anlegen, schreiben Sie "Zahlung unter Vorbehalt" mit in die Betreffzeile. Falls sich unerwarteter Weise die Rechtslage doch noch zu Gunsten der Sparer ändert bevor sich der Vertrag erfüllt, hätten Sie somit die Möglichkeit, die mit diesem Vermerk gezahlten Beträge zurückzufordern ohne den Vertrag aufzukündigen.

  • Hallo maxxam,
    das ist ein guter Ratschlag. Vielen Dank :)
    Ich habe jetzt Daueraufträge angelegt. Bei den Einzügen, die die BSH im Onlinebanking anbietet, konnte ich auf den ersten Blick keine Verwendungszweckzeile sehen.


    Die Treueprämie ist in der Software bei beiden Verträgen hinterlegt :)

  • Hallo,
    Ich habe folgendes Problem: Seit Januar 2020 soll ich den Regelsparbeitrag zahlen. Wenn ich das aber tun würde komme ich bis ich die Treueprämie erhalten würde (Oktober 2020, da ich erst letztes Jahr von der Treueoption erfahren habe) über die 9000€ und kann somit auch nicht mehr auf das Darlehen verzichten. Ist es möglich, dass ich bis Juni den Regelsparbeitrag zahle und dann mit Darlehensverzicht die Zuteilung zu Januar 2021 annehme? Für 2020 hat mir die bsk bereits einen Vertrag gekündigt. Daher hätte ich die kapitalerträge gerne in 2021.


    Soweit ich jetzt rausgefunden habe darf die bsk erst kündigen, wenn 6 regelsparbeiträge nicht gezahlt wurden (Juli-dezember) und muss dann erst mahnen. Bis dahin hätte ich die Zuteilung angenommen.


    Über Erfahrungen und Meinungen wäre ich sehr dankbar.

  • Habe heute auch ein Schreiben der BSH erhalten, daß ich meinen monatlichen Beitrag auf den Regelsparbetrag von 5% erhöhen soll und für die letzten 14 Monate eine nachzahlung leisten soll, Ansonsten wird der Vertrag aus 2002 gekündigt. Aus den Bedienungen lese ich heraus daß die wohl möglich ist. Oder hat es sich den letzten Monaten hier etwas geändert?


    Desweiteren habe ich die möglichkeit auf eine Treueprämie von zusätzlich 1% und eine Sondervergütung der Abschlussgebühr.


    Am sinnvollsten wäre es wohl Beitrag erhöhen, Sonderzahlung leisten. Dann den Antrag zur Treueprämie und den Vertrag voll laufen lassen. Oder seht ihr eine bessere Lösung?

  • Hallo,
    Ich habe folgendes Problem: Seit Januar 2020 soll ich den Regelsparbeitrag zahlen. Wenn ich das aber tun würde komme ich bis ich die Treueprämie erhalten würde (Oktober 2020, da ich erst letztes Jahr von der Treueoption erfahren habe) über die 9000€ und kann somit auch nicht mehr auf das Darlehen verzichten. Ist es möglich, dass ich bis Juni den Regelsparbeitrag zahle und dann mit Darlehensverzicht die Zuteilung zu Januar 2021 annehme? Für 2020 hat mir die bsk bereits einen Vertrag gekündigt. Daher hätte ich die kapitalerträge gerne in 2021.


    Soweit ich jetzt rausgefunden habe darf die bsk erst kündigen, wenn 6 regelsparbeiträge nicht gezahlt wurden (Juli-dezember) und muss dann erst mahnen. Bis dahin hätte ich die Zuteilung angenommen.


    Über Erfahrungen und Meinungen wäre ich sehr dankbar.

    Müsste passen, ohne Gewähr.

    Ruf doch einfach Mal kurz bei der Bausparkasse an und kläre es.

    Die sind wirklich hilfsbereit..

    Oder ruf deinen persönlichen Außendienst an, der kann dir die Frage sicherlich ebenfalls beantworten.

  • Hallo powerschwabe,


    ich teile Ihre Auffassung. Wenn Sie den Bausparvertrag längstmöglich behalten und eine Kündigung durch die Bausparkasse vermeiden möchten, sind Sie auf entsprechende Aufforderung hin verpflichtet, den Regelsparbeitrag einschl. Nachzahlung zu zahlen.


    Einen kleinen Trick gibt es, um die Vollbesparung (d. h. das Erreichen der Bausparsumme durch Einzahlungen plus Zinsen) ein wenig (da geht es aber tatsächlich nur um wenige Monate) hinauszuzögern: Erteilen Sie der Bausparkasse keinen Freistellungsauftrag, holen Sie sich die Steuerabzüge ggf. über die Einkommensteuererklärung zurück.


    Viele Grüße


    BSHKunde

  • Thebat


    Kämpfen im Sinne von "streitige Auseinandersetzungen führen", würde ich hier auch nicht - das halte ich für verschwendete Lebenszeit. Mich taktisch überlegt und geschickt verhalten, um das bestmögliche aus einem bestehenden Bauspar-Altvertrag herauszuholen (wir reden hier über RK1 mit noch ordentlicher Verzinsung), halte ich aber sehr wohl für sinnvoll ;)