Ich habe meinen Arbeitsplatz durch Umstrukturierungsmaßnahmen verloren und beziehe zeitweise ALG-I. Die AfA übernimmt auch die Sozialversicherungsbeiträge. Ich bin privat versichert und deshalb wird der PKV Beitrag nur bis zur Höhe des äquivalenten GKV Beitrags übernommen. Soweit so gut!
In der Pflegeversicherung sieht es aber so aus, daß der Beitrag der privaten PV deutlich unter dem der gesetzlichen PV liegt. Sicherlich eine Konsequenz aus den höheren LEistungen der PKV. Die AfA zahlt hier den tatsächlichen PV Beitrag.
Ein Ausgleich zwischen beiden Versicherungssystemen findet nicht statt. Ich sehe mich unter dem Strich als privat Versicherter benachteiligt.
Gibt es Urteile oder anhängige Verfahren, die das Vorgehen der Agentur für Arbeit bei der Sozialversicherung für PKV Mitglieder behandeln ?
Danke vorab für alle Hinweise.