De Giro / ETF Depot bei ausländischen Depotbanken

  • Hallo zusammen,


    Meine Frage dreht sich um das Thema "ETF Depot zur Altersvorsorge / langfristigem Anlegen bei einer ausländischen Depotbank - Behandlung von Steuern".
    Die Situation ist die Folgende: Ich habe ein Depot bei De Giro, da dort die Kosten für Trades sehr gering sind und ich kein deutsches Äquivalent finden konnte.
    Ursprünglich wollte ich darin einfach nur einige Aktien kaufen.


    Seit kurzem interessiere ich mich für das Thema Altersvorsorge / langfristige Geldanlage durch ETFs. De Giro bietet hier eine lange Liste von ETFs an, die man kostenlos 1x im Monat kaufen kann und sich damit selber einen Sparplan einrichten kann.
    Ich finde dieses Angebot attraktiv, da nach meinen Recherchen deutsche Broker entweder nur zeitlich beschränkt kostenlose ETF Sparpläne bieten, oder aber nur wenig Auswahl haben. Außerdem ist es bei mir nicht unwahrscheinlich, dass ich in den nächsten Jahren auch mal im europäischen Ausland lebe, weswegen ich mir nicht sicher bin, ob mittelfristig die Geldanlage bei einem deutschen Institut optimal ist.


    Die Investition in ETFs bedeutet ja auch immer die Versteuerung der Erträge bzw ausschüttungsgleichen Erträge.
    Bei inländischen Banken übernehmen das ja stets die Banken, außer man stellt einen Freistellungsantrag.


    Meine Fragen sind daher:
    (1) Wie muss ich in meiner Steuererklärung verfahren, wenn ich mein ETF Depot bei einer ausländischen Depotbank halte?
    (2) Ist grundsätzlich etwas einzuwenden gegen den Aufbau eines ETF Depots bei einer ausländischen Depotbank?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Bei Banken/Brokern im Ausland kannst du keinen Freistellungsauftrag erteilen und es wird keine automatische Abgeltungssteuer abgeführt. Daher musst du, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist (also hier deinen Wohnsitz hast usw.), deine ausländischen Erträge immer in der Steuererklärung angeben, auch wenn sie <810 Euro sind.


    Von diesem Aufwand abgesehen, ist meines Wissens grundsätzlich nichts gegen eine ausländische Depotbank einzuwenden.