Direktversicherung nach Aufhebungsvertrag

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Ich habe bis Ende 2015 gearbeitet und hatte seit 1999 eine Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung.


    Ab 2016 war ich durch eine Aufhebungsvereinbarung arbeitslos. Die Direktversicherung habe ich weiter eingezahlt.


    Frage: wie sieht es mit der Versteuerung der Beitragszahlung ab 2016 aus; kann ich in meiner Steuererklärung die Pauschalversteuerung ansetzen? ich habe hier leider bisher nichts gefunden und meine Steuersoftware sagt mir auch nichts.


    Wie sieht es im Folgejahr 2017 beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 aus, steuerlich absetzbare Beitragszahlungen bei gemeinsamer Veranlagung (verheiratet).


    Danke schon jetzt für eventuelle Infos...

  • Wenn Sie keinen Arbeitgeber haben, der Ihre Direktversicherung in Ihren Namen weitergeführt hat, sind die eingezahlten Beiträge nicht abzugsfähig. Diese werden dann in der späteren Verrentung auch separat geführt, damit Sie diese nicht doppelt besteuert haben.