Beitragsentlastungstarife in der PKV – was sie können und was sie nicht können


  • Teil 1 der Beitragsserie: Wie funktioniert ein Beitragsentlastungstarif überhaupt?



    Angesichts der Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung („PKV“) fürchten viele Menschen, dass der PKV-Schutz im Alter zu einer schwer kalkulierbaren Belastung werden könnte.



    PKV-Unternehmen bieten Kunden deshalb sogenannte Beitragsentlastungstarife an: Gegen einen Zuschlag auf die laufenden Prämienzahlungen können sie die Beiträge im Alter deutlich senken. Die Bezeichnungen bei den Versicherern sind dabei recht unterschiedlich: MbZflex, BEA, Beitragssenkungskomponente, garantierte Beitragsentlastung, BSA usw.



    Seit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes zum 1. Januar 2010 sind solche Angebote attraktiver geworden, denn die Beiträge sind steuerlich absetzbar.



    Der angestellte Versicherungsnehmer bzw. Versicherte kann einen Beitragsentlastungstarif bis zu 80 Prozent steuerlich geltend machen.


    Darüber hinaus unterliegt die mit den Beitragszahlungen vereinbarte Leistung - die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge - anders als andere Kapitalerträge nicht der Abgeltungssteuer.



    Die steuerliche Förderung habe das Interesse an den Angeboten in den vergangenen Jahren erhöht.



    Ein Beispiel: Ein 35-jähriger Angestellter in der Automobilindustrie bezahlt für seine Vollversicherung 360 Euro im Monat. Er wählt eine Beitragsentlastungskomponente von 100 Prozent. Das bedeutet: Ab dem Alter von 65 Jahren zahlt er dann nur noch die Zusatzkomponente. Sie kostet ihn heute 133 Euro brutto, was wegen der Steuerentlastung netto 89 Euro im Monat entspricht. Bis zum vereinbarten Zeitpunkt - hier 65 Jahre - wird der Preis für die Entlastungskomponente an die Beitragssteigerung des Vollversicherungsschutzes angepasst.



    Aber wissen wir nicht längst, dass steuergetriebene Anlagenformen wie Riester, Rürup & Co. (und nichts anderes ist der Beitragsentlastungstarif!) auch erhebliche Einschränkungen mit sich bringen und renditemäßig häufig alternativen Anlageformen hinterherhinken?


    Trotz der steuerlichen Hebels bei den Beitragsentlastungstarifen stehe ich diesen Produktangeboten einigermaßen kritisch gegen über. Warum? Das will ich in den Folgebeiträgen begründen.



    „PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“

  • Problemaufriss



    Für Angestellte entfällt bei Rentenbeginn der AG-Anteil zur privaten Krankenversicherung („PKV“) und insofern müssen privat versicherte Menschen die Beitragslast der PKV fast alleine schultern. Zwar erhält jeder privat versicherte Rentner auf Antrag einen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung. Der Zuschuss ist aber überschaubar.



    Der Zuschuss errechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und der Rente. Der Antragsteller erhält als Zuschuss den halben Betrag, der sich ergibt, wenn der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen von derzeit 14,6 Prozent auf den Zahlbetrag der Rente angewendet wird, also 7,3 Prozent der Rente. Der Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt.



    Beispiel: Die Rente beläuft sich auf 2.000,-- €; der Zuschuss beträgt 146,-- €.



    Monatliche PKV-Beiträge in Höhe von 600,-- bis 800,-- €, selbst unter Einrechnung des Zuschusses, werden da für
    manche Menschen leicht zu einem Problem.



    Daher sollten privat Krankenversicherte ihre Belastung ab Rentenbeginn im Auge behalten und in ihrer Vorsorgestrategie entsprechende Vorkehrungen treffen.



    „PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“

  • Danke für den Hinweis. Da fehlt tatsächlich der Verweis bzw. die Quellenangabe in meinem Beitrag. Asche auf mein Haupt! Gerne hole ich die Quellenangabe zum Artikel vom 14.02.2017 (Teil 1 der Beitragsserie: Wie funktioniert ein Beitragsentlastungstarif überhaupt?) wie folgt nach:


    Das Rechenbeispiel habe ich aus dem Artikel: der Ärzte-Zeitung "PKV: Entlasten Tarife zur Beitragsentlastung wirklich?" vom 11.01.2011 entnommen, nachgerechnet (d.h. geprüft) und verändert, da Beitragsentlastungstarife vor allem für Angestellte steuerlich Vorteile bringen.

  • Hallo Ltotheeon,



    zu Ihren Fragen vom 17.02.2017:



    1.) Welche Tarife bietet die Debeka an?


    Zur Beantwortung dieser Frage müssten Sie sich an einen Versicherungsvertreter der Debeka oder an einen unabhängigen Versicherungsberater wenden. Ob Ihnen der Debeka-Vertreter alle verfügbaren Beitragsentlastungstarife oder nur die „vertriebsfähigen“ nennt kann ich nicht überblicken. Ein unabhängiger Versicherungsberater mit entsprechenden Zugang zu einer professionellen Vergleichssoftware wird Ihnen immer alle Tarife offenlegen und diese miteinander vergleichen (Tarifvergleich).



    2.) Wieso rechnet es sich steuerlich für Angestellte mehr (als z.B. für Selbstständige)?


    Wie Sie wissen, erhalten auch privat krankenversicherte Menschen einen Arbeitgeberzuschuss, d.h. wer privat versichert ist, genießt beim Arbeitgeberzuschuss die gleichen Rechte wie gesetzlich versicherte Menschen. Beitragsentlastungstarife können voll angerechnet werden. Der Arbeitgeber finanziert damit rund die Hälfte des Mehrbeitrags (durch den Beitragsentlastungstarif) mit. Das gilt zumindest bis zur Beitragsbemessungsgrenze.


    Selbstständige erhalten naturgemäß keinen Arbeitgeberzuschuss.



    Im Ergebnis handelt es sich weniger um einen steuerlichen Vorteil, sondern um einen tatsächlichen finanziellen Vorteil. Diesen berechne ich regelmäßig in einem finanzmathematischen Vergleich zwischen Beitragsentlastungstarif und Eigenvorsorgeszenarien (z.B. über einen eigenen Sparplan).



    „PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“

  • Welchen Tarif bietet denn die Debeka an?

    Wenn du dich erst mal orientieren willst oder auf das Gespräch mit dem Debeka Berater vorbereiten willst, kannst du dich hier ganz gut auf den aktuellen Stand bringen. Der Online Tarifrechner enthält - soweit für mich erkennbar - alle Tarife der Debeka - so viele sind es bei der Debeka nicht im Vergleich zu manchem Wettbewerber:


    https://www.debeka.de/calculat…hsel/form/tarifAngabe.jsf

  • Hallo Oekonom,


    ich melde meine Zweifel an, dass die Debeka in den Tarifwechsel-Kalkulator tatsächlich alle wechselfähigen Tarife einstellt. Wie wollen Sie das als Nutzer / Verbraucher seriös überprüfen?


    Mit besten Grüßen

  • Sind wir jetzt wieder per Sie, weil ich eine von Ihnen angebotene Dienstleistung nicht in Anspruch genommen habe?


    Zu der Frage:
    Ich kann das insoweit "seriös" beurteilen, weil zum einen im Kalkulator zumindest laut Debeka alle aktuell möglichen Tarife angeboten werden und zum anderen weil meine Familie seit Jahrzehnten bei der Debeka versichert ist und ich so einen ganz guten Überblick habe, was sich in der Tarifwelt der Debeka so getan hat. Aber natürlich kann ich nicht ausschließen, dass es noch irgendeinen anderen Tarif gibt. Wer glaubt, dass die Debeka nicht mit offenen Karten spielt, aber mit seinen eigenen Recherchen auch nicht weiter kommt, kann immer noch einen Dienstleister einbinden, der das gegen Entgelt macht.

  • Hallo Oekonom,


    machen Sie da schon selber eine Einschränkung (aktuell mögliche Tarife)? Sagen Sie damit, dass der Debeka-Kalkulator nur die Tarife der "Neuen-Welt", d.h. Unisex-Tarife aufweist? in der PKV-Beratung und Tarifwechselberatung habe ich genau diese Erfahrungen gemacht. Der Debeka-Kalkulator wies in zwei Fällen nicht alle Tarife der "Alten Welt", d.h. alle Bisex-Tarife laut Lux auf. Zudem finden sich etliche Sondertarife, d.h. Tarife für bestimmte Berufsgruppen nicht im Debeka-Kalkulator.


    Im Lux finde ich hingegen die Tarife. Duzen oder Siezen hin und her. So ist das leider.


    Mit besten Grüßen

  • Wenn du dich erst mal orientieren willst oder auf das Gespräch mit dem Debeka Berater vorbereiten willst, kannst du dich hier ganz gut auf den aktuellen Stand bringen. Der Online Tarifrechner enthält - soweit für mich erkennbar - alle Tarife der Debeka - so viele sind es bei der Debeka nicht im Vergleich zu manchem Wettbewerber:
    https://www.debeka.de/calculat…hsel/form/tarifAngabe.jsf

    danke. So habe ich ihn gefunden. Es sind die besonderen Bedingungen M. Diese sind Teil der Tarifbedingungen des jeweiligen Tarifes. Habe ich bis jetzt immer überlesen