Teil 1 der Beitragsserie: Wie funktioniert ein Beitragsentlastungstarif überhaupt?
Angesichts der Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung („PKV“) fürchten viele Menschen, dass der PKV-Schutz im Alter zu einer schwer kalkulierbaren Belastung werden könnte.
PKV-Unternehmen bieten Kunden deshalb sogenannte Beitragsentlastungstarife an: Gegen einen Zuschlag auf die laufenden Prämienzahlungen können sie die Beiträge im Alter deutlich senken. Die Bezeichnungen bei den Versicherern sind dabei recht unterschiedlich: MbZflex, BEA, Beitragssenkungskomponente, garantierte Beitragsentlastung, BSA usw.
Seit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes zum 1. Januar 2010 sind solche Angebote attraktiver geworden, denn die Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Der angestellte Versicherungsnehmer bzw. Versicherte kann einen Beitragsentlastungstarif bis zu 80 Prozent steuerlich geltend machen.
Darüber hinaus unterliegt die mit den Beitragszahlungen vereinbarte Leistung - die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge - anders als andere Kapitalerträge nicht der Abgeltungssteuer.
Die steuerliche Förderung habe das Interesse an den Angeboten in den vergangenen Jahren erhöht.
Ein Beispiel: Ein 35-jähriger Angestellter in der Automobilindustrie bezahlt für seine Vollversicherung 360 Euro im Monat. Er wählt eine Beitragsentlastungskomponente von 100 Prozent. Das bedeutet: Ab dem Alter von 65 Jahren zahlt er dann nur noch die Zusatzkomponente. Sie kostet ihn heute 133 Euro brutto, was wegen der Steuerentlastung netto 89 Euro im Monat entspricht. Bis zum vereinbarten Zeitpunkt - hier 65 Jahre - wird der Preis für die Entlastungskomponente an die Beitragssteigerung des Vollversicherungsschutzes angepasst.
Aber wissen wir nicht längst, dass steuergetriebene Anlagenformen wie Riester, Rürup & Co. (und nichts anderes ist der Beitragsentlastungstarif!) auch erhebliche Einschränkungen mit sich bringen und renditemäßig häufig alternativen Anlageformen hinterherhinken?
Trotz der steuerlichen Hebels bei den Beitragsentlastungstarifen stehe ich diesen Produktangeboten einigermaßen kritisch gegen über. Warum? Das will ich in den Folgebeiträgen begründen.
„PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“