Kapitalerhaltungsgarantie/biometrischer Risikoausgleich

  • Hallo Community,
    beim Durchlesen der Versicherungsbedingungen für eine freiwillige Renten-Zusatzversicherung bin ich auf folgenden Passus gestoßen:


    "Kapitalerhaltungsgarantie
    Garantiert wird, dass zu Rentenbeginn die eingezahlten Beträge [...] als Kapital für Rentenleistungen zur Verfügung stehen, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden."


    Heisst das, salopp gesagt, wenn ich zu lange lebe, bekomme ich irgendwann doch keine vollen Leistungen mehr :/ ?


    Grüße, S.P.

  • Heisst das, salopp gesagt, wenn ich zu lange lebe, bekomme ich irgendwann doch keine vollen Leistungen mehr ?

    Nein, das heißt es nicht.


    Die Garantie bezieht sich sowieso nur auf das Kapital, welches sich durch Ihre Beiträge BIS ZUM BEGINN der Rentenzahlung ergibt.


    Allerdings will der Versicherer nur denjenigen Teil der Prämie garantieren, der nicht durch biometrische Risiken verbraucht wurde. Unter biometrischen Risiken versteht die Branche z.B. Tod oder Berufsunfähigkeit.


    Bei einer Rentenversicherung ist eine solche Formulierung merkwürdig, weil der Versicherer bis zum Beginn der Rente ja keinerlei biometrische Risiken trägt.


    Insgesamt ist die Klausel deshalb sehr undurchsichtig. Kein empfehlenswertes Produkt.

  • Hallo @Esbi,


    ich habe diese Klausel auch schon gesehen, hier eine Erklärung dazu: http://wirtschaftslexikon.gabl…-mit-mindestleistung.html


    Meinem Verständnis nach haben Sie eine Mindestbeitragsgarantie vom Arbeitgeber. Aus statistischen Werten ergibt sich Ihre geplante Rentenleistung. Diese wird durch Biometrische Risiken gesenkt, zB wenn aus dem Versicherungsprodukt heraus Versicherte Leistungen zB wegen Invalidität oder Hinterbliebene quasi "ungeplante" Leistungen erhalten.


    Mir erscheint dies anders als @muc nicht fragwürdig.

  • Hallo,
    konkret geht es um eine freiwillige Beitragzahlung meinerseits, mit Entgeldumwandlung, an die Versorgungskasse, an die mein Arbeitgeber auch die Betriebsrente zahlt.
    Kapitalerhaltungsgarantie bedeutetdoch eigentlich, ich bekomme auf jeden Fall das, was ich eingezahlt habe, wieder heraus, korrekt? Und wahrscheinlich auch das, was mein Arbeitgeber für mich einzahlt.
    Was davon für biometrische Risiken verbraucht werden soll, ist mir weiterhin nicht klar.

  • Ich verstehe dieses Konstrukt so, dass Sie mit anderen Versicherten eine Risikogemeinschaft bilden, die gemeinsam die Risiken trägt. Statistisch gesehen werden Sie gemeinsam zB 80 Jahre alt, 1 von 100 bekommt eine Invalidenrente, 1 von 3 hat Hinterbliebene, die Anspruch auf Rente haben. Nach dieser Statistik berechnet sich Ihr heute prognostizierter Rentenanspruch, wenn Sie zB 1000 Euro im Jahr einzahlen, sagen wir Sie sollen darauf basierend 500 Euro Rente bekommen.


    Vielleicht stellt sich aber in einigen Jahren heraus, dass Ihre Risikogemeinschaft 82 Jahre alt wird, 2 von 100 eine Invalidenrente und jeder zweite Hinterbliebenenansprüche mitbringt. Dann funktioniert die Rechnung "1000 Euro Einzahlung bringen 500 Euro Rente" nicht und Sie bekommen nur 480 Euro Rente. Das verstehe ich laut Artikel als biometrische Risiken.


    Ich bin kein Versicherungsfachmann, daher keine Gewähr für diese Überlegungen.

  • Meinem Verständnis nach haben Sie eine Mindestbeitragsgarantie vom Arbeitgeber.

    So, wie es @Esbi geschrieben hat, geht es nicht um die Beitragszusage des Arbeitgebers sondern um die Bedingungen des Versicherers bzw. hier der Unterstützungskasse.



    Ich verstehe dieses Konstrukt so, dass Sie mit anderen Versicherten eine Risikogemeinschaft bilden,

    Das stimmt zwar vom Prinzip - aber eben nicht im Detail.


    Bei einer reinen Rentenversicherung spielt die Frage der Berufsunfähigkeit keine Rolle. Sollte Berufsunfähigkeit mitversichert sein, dann wird dieses biometrische Risiko innerhalb des Berufsunfähigkeitszusatztarifs kalkuliert.
    Das beeinflusst daher die Kapitalbildung im Haupttarif nicht.


    Bei einer Rentenversicherung spielt die Biometrie erst in der Leistungsphase eine Rolle. Für den Gewinn, der nach Beginn der Rentenzahlungen erzielt wird, ist es von Bedeutung, wie lange das Versichertenkollektiv lebt.


    Für die Ansparphase gilt das aber nicht. Da es bei einer Rentenversicherung keinen Hinterbliebenenschutz gibt, ist es völlig egal, ob ein Todesfall mehr oder weniger als kalkuliert auftritt.


    Wenn die Unterstützungskasse eine Beitragsgarantie anbietet, dann sollte diese Garantie ungeschmälert sein.
    @Esbi hat Recht, wenn er schreibt, dass völlig unklar ist, wofür hier biometrische Risiken eine Rolle spielen sollen.


    Ich bleibe dabei: die Klausel ist undurchsichtig!
    Keine gute Voraussetzung für einen langjährigen Ansparvertrag.

  • muc schrieb:
    Da es bei einer Rentenversicherung keinen Hinterbliebenenschutz gibt, ist es völlig egal, ob ein Todesfall mehr oder weniger als kalkuliert auftritt.


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    Hallo @muc,


    verstehe ich den Begriff "Hinterbliebenenschutz" falsch? Versterbe ich, bekommt meine Frau Anteile an meiner Betriebsrentenanwartschaft, Auszahlung wenn ich 67 geworden wäre. Beziehe ich sie aus Altergründen bereits, bekommt meine Frau einen Anteil als Witwenrente.... Das wäre für mich ein Hinterbliebenenschutz, nicht im Sinne einer Risikolebensversicherung, aber wenn ich tot bin, hat meine Frau Anrecht auf einen Teil meiner erworbenen Anwartschaften...

  • Versterbe ich, bekommt meine Frau Anteile an meiner Betriebsrentenanwartschaft, Auszahlung wenn ich 67 geworden wäre. Beziehe ich sie aus Altergründen bereits, bekommt meine Frau einen Anteil als Witwenrente

    Das ist in der Tat ein Hinterbliebenenschutz. Dieser hängt jedoch mit der speziellen Zusage der betrieblichen Altersvorsorge deines Arbeitgebers zusammen. Das ist nicht der Normalfall einer Rentenversicherung.


    Bei einem normalen Rententarif erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall während der Ansparphase nur das angesammelte Deckungskapital zurück. Das sind die Beiträge plus Gewinnanteile minus Kosten. Hinterbliebenenschutz ist das nicht.


    Wenn die private Leibrente in Zahlung ist, erhalten die Hinterbliebenen während der Rentengarantiezeit die Rente weiter.
    Meist wird eine Garantiezeit von fünf Jahren vereinbart. Längere Garantiezeiten sind möglich, wirken sich jedoch negativ auf die Höhe der gezahlten Rente aus. Je länger die Garantiezeit um so geringer die Rente.


    Wenn der Rentenempfänger nach Ablauf der Garantiezeit verstirbt, gibt es nichts mehr.
    Das ist der Normalfall.


    Und dann gibt es noch Rententarife mit Hinterbliebenenschutz. In einem solchen Tarif (wie er wohl auch bei deiner bAV vorliegt) bekommt der/die Hinterbliebene dann im Todesfall des Rentenempfängers eine lebenslange Witwen-/Witwer-Rente, die meistens 60 % oder 80 % der ursprünglichen Rente beträgt. Hier kann man dann wirklich von Hinterbliebenenvorsorge sprechen. Aber das sind besondere Tarife bzw. Zusatztarife.


    Bei dem obigen Fall von @Esbi geht es ja um die Beitragssumme, die ZU BEGINN der Rentenphase garantiert werden soll.

  • Hallo,
    schon mal vielen Dank für die Antworten.


    @chris2702: Es geht nicht um den Betrag, den mein AG bei dieser Rentenkasse für mich einzahlt. Da habe ich ja wenig Einfluß, welche Kasse er dafür wählt.
    Bei meiner Frage geht es um Beiträge, die ich freiwillig dazuzahlen würde, um auf diesem Wege die Betriebsrente aufzustocken.


    Ich habe telefonisch bei der Versicherung nachgefragt, was es mit dem biometrischen Risikoausgleich in dem Fall auf sich hat - und scheinbar für Verwirrung gesorgt :) Zumindest konnte man mir meine Frage nicht sofort beantworten. Der Sachbearbeiter wird sich erkundigen, und mich zurückrufen.

  • Hallo @Esbi,


    klar, Sie wollen wissen, was Ihnen die Zuzahlung aus eigener Tasche bringt.


    Meinem Verständnis nach gab es hier in den letzten Jahren jedoch eine Änderung, auf die ich mit obiger Aussage angespielt hatte. Früher hätte Ihr Arbeitgeber gesagt: "Ich zahle x% von Ihrem Brutto in die Rentenversicherung, aufgrund einer versicherungsmathematischen Formel GARANTIERE ich, dass dies MINDESTENS zu einer lebenslangen Rente y führt." Heute sagt der Arbeitgeber: "Ich garantiere die Einzahlung, aber was hinten rauskommt entscheidet der Kapitalmarkt und nicht ich."


    Aber ich verstehe natürlich, dass Sie sich auf das konzentrieren, was Sie beeinflussen können, das macht ja auch erstmal Sinn.

  • Hallo,


    ich lag gar nicht so verkehrt mit meiner saloppen Vermutung im ersten Beitrag :P


    Diese Versicherung zahlt die Rente und freiwillige Zusatzrente nicht zeitlich begrenzt aus, sondern, solange der Versicherungsnehmer lebt (plus gegebenenfalls Hinterbliebenenrente).
    Der biometrische Risikoausgleich ist in dem Fall ein Abschlag, der erhoben wird, um solidarisch sowohl Langlebigkeit, als auch frühes Versterben, auszugleichen. Errechnet sich also aus der Statistik der Sterberate ihrer Versicherten, von der die Versicherung ausgeht.
    Leider konnte mir der Sachbearbeiter nicht sagen, wie hoch dieser Abschlag sein könnte ?( .


    Ich werde mal recherchieren, ob andere Anbieter für Zusatzrenten auch so einen Passus in den Versicherungsbedingungen haben.