Wozu "Privat"-Rechtsschutzversicherung

  • Hallo,
    ich habe seit Jahren eine Rechtsschutzversicherung über den Vermittler meines Arbeitgebers, alle für mich notwendigen Bereiche sind zu einem Spottpreis abgedeckt. Nun kündigt der Versicherer alle Verträge, sie sind unrentabel, ich muss mich neu umsehen. Dabei habe ich festgestellt, dass ich mehrere Bereiche nicht brauche. Wir wohnen nicht mehr zur Miete, unsere Arbeitgeber werden wir nie verklagen und wenn, hilft mein Onkel (Arbeitsrechtler) unentgeltlich. Diese Bereiche will ich also nicht mehr versichern, bzw. das Risiko von Auseinandersetzungen selbst tragen.


    Sicher will ich den Verkehrsrechtsschutz fortsetzen, wie schnell hat man einen schwierigen Unfallgegner...


    Aktuell frage ich mich, wofür ich Privatrechtsschutz brauche. Ich bin prinzipiell nicht klageaffin, habe zum Beispiel ein VW-Skandal-Dieselauto, gegen VW klagen würde ich trotzdem nicht. Risiken habe ich beim Internetkauf, aber da kaufe ich meist mit Kreditkarte, das lässt sich also auch im Zweifel mal auf dem kurzen Weg zurückrufen.


    Zum Vergleich: Verkehrsrechtsschutz kostet 60 Euro p.a., das ist es mir wert. Privatrechtsschutz incl Verkehr kostet 150 Euro, da zweifle ich.


    Frage in die Runde: Welche Themen seht Ihr durch Privatrechtsschutz abgedeckt, die es wert sind, versichert zu werden?

  • @Altsachse. Ja Privathaftpflicht steht außer Frage. Und dass Privatrechtsschutz keine existentiellen Risiken abdeckt ist auch klar.

  • Ich bin für "privat" rechtschutzversichert, wie ich ja in meinem Beitrag zum "optimalen Vorgehen BU" beschrieben habe. Der Eigenbeitrag pro Fall ist mit 1000 Euro sicherlich hoch, deckt damit aber ein unverhältnismäßig hohes Risiko ab, wenn die Versicherung nicht zahlen will. Die Kosten für Rechtstreitigkeiten orientieren sich wohl am Streitwert, dazu noch etliche Gutachter etc. Für den kleinen Nachbarschaftsstreit, den ich jedoch nicht sehe und nicht wollen würde, habe ich diese Versicherung nicht.
    Ich zitiere da gerne nochmal die eine Dame der Örag "Bei diesem hohen Eigenbetrag bringt ihnen die Versicherung ja fast nichts mehr..." Also streiten sich wohl viele eher über Kleinigkeiten...


    Beachte bitte, dass die Abdeckung "Privat" nicht bei allen Versicherern gleich ist und es ist zu unterscheiden, ob die nach "Folge-Ereignis-Theorie" arbeiten. So wäre in meinem Fall bei der Örag der Rechtsschutz für den Zahlungsausfall der BU nicht mitversichert, wenn ich durch einen Arbeitsunfall BU werde, da dieser ja auf der Arbeit geschehen wäre und das dann nicht über Privat abgedeckt sei, sondern über Beruf...