Maklergebühr von Mieter UND Vermieter?

  • Hallo, ich habe mal eine Frage zur Maklerprovision. Ich hatte einen Makler beauftragt, ein paar Tage später wurde mir auch eine Wohnung angeboten, die sehr passend war und der Mietvertrag kam zustande. Eigentlich alles klar: Ich muss zwei Monatsmieten Vermittlungsgebühr zahlen.
    Nun machte mich jedoch stutzig, dass der Makler vor dem Unterschreiben des Mietvertrages anrief und mich bat, nicht zu erwähnen, dass ich ihn beauftragt hatte. Nach kurzem Zögern meinte er dann noch: Er sei nicht gierig, aber er meine, dass es unfair sei, dass der Vermieter nichts zahlen muss. Und ich müsste nur eine Monatsmiete zahlen.
    Es kann ja eigentlich gar nicht anders sein (bei einer Aufteilung 1:1 Mieter/Vermieter gäbe es ja keinen Grund, um Stillschweigen zu bitten), als dass der Makler nun insgesamt 3 Monatsmieten in Rechnung stellt: Mir eine, dem Vermieter zwei.
    Ist das auch nur ansatzweise rechtens?

  • Ist das auch nur ansatzweise rechtens?

    Wir kennen den Sachverhalt nicht, deshalb bin ich mit der Bewertung vorsichtig...


    So wie Sie es schildern, deutet jedoch die Sachlage darauf hin, dass der Makler bereits vom Vermieter beauftragt war.
    D.h. der hatte diese Wohnung in seinem "Bestand".


    Wenn es so war, hätte er Ihnen die Wohnung kostenfrei anbieten müssen. Er darf in diesem Fall nicht zweimal kassieren.


    Mein Tipp: rufen Sie den Vermieter an und klären Sie ab, ob dieser dem Makler einen Suchauftrag gegeben hat. Falls er dies bejaht, brauchen Sie nichts zu bezahlen.

  • MUC, vielen Dank für die Antwort.


    Ihr Tipp ist naheliegend, aber ich möchte den Vermieter erst einmal nicht fragen – ich möchte, wenn es sich vermeiden lässt, niemanden in Schwierigkeiten bringen: Und die bekäme der Makler möglicherweise, wenn der Vermieter vom doppelten Kassieren hört. Gewissermaßen zurecht; aber die Gier ist ja irgendwo menschlich, und ich würde es lieber für jeden stressfrei klären.


    Tatsache ist: Ich habe den Auftrag gegeben. Der Vermieter mit großer Sicherheit auch (sonst gäbe es keinen Grund für den Makler, mich um Stillschweigen gegenüber dem Vermieter bezüglich der Provision zu bitten und mir die Hälfte der Provision zu erlassen.)
    Ich gehe erst mal davon aus, dass ich auch zuerst beauftragt habe.


    Meine Frage ist also noch konkreter: Wenn ich zuerst beauftragt habe, der Vermieter aber auch (nach mir), der Makler vom Vermieter 2 MM Vermittlungsgebühr nimmt – ist das ein Schlupfloch für den Makler, von mir nun eine dritte MM zu nehmen? Oder ist das illegal?

  • Hallo Jonathan,


    ich vermute, Sie haben Ihre Traumwohnung gefunden und wollen jeden Ärger mit dem Vermieter oder gar den Verlust der Wohnung vermeiden. Bei den Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt kann ich das zu gut verstehen.


    Wir wäre es, Sie zahlen dem Makler eine Wohnungsmiete, unterschreiben den Mietvertrag, klären dann die zeitliche Abfolge "wer hat wen wann beauftragt" mit Ihrem Vermieter und drohen im Fall eines Betrugs mit Anzeige? Das sollte eigentlich auch im Nachhinein klärbar sein, wenn auch vielleicht mit größerem Aufwand, aber die Wohnung ist in jedem Fall Ihre. Und mit dem Vermieter bleibt auch alles entspannt.

  • Wenn ich zuerst beauftragt habe, der Vermieter aber auch (nach mir), der Makler vom Vermieter 2 MM Vermittlungsgebühr nimmt – ist das ein Schlupfloch für den Makler, von mir nun eine dritte MM zu nehmen? Oder ist das illegal?


    Vom Gesetzgeber ist es jedenfalls so nicht gewollt.


    Das sog. "Bestellerprinzip" wurde eingeführt, weil früher die Vermieter regelmäßig den Makler beauftragt haben, während dieser jedoch sich seine Provision vom Mieter bezahlen liessen. Dabei hat der Mieter - ausser der Antwort auf die Immobilienanzeige - niemals einen Maklerauftrag erteilt.


    Allein aus der Reaktion des Mieters auf eine Anzeige des Maklers hat die Rechtsprechung dann einen "konkludenten" Vertragsschluss hergeleitet mit der Folge, dass der Mieter die Provision schuldete.


    Heute ist es so, dass der Mieter explizit einen schriftlichen Maklerauftrag geben muss, damit er die Provision schuldet.
    Die allermeisten Mieter machen das natürlich NICHT. Sie sind insoweit eine absolute Ausnahme.


    Wenn der Makler einen mieterseitigen Suchauftrag hat, müsste er dafür auch aktiv tätig werden (z.B. Hausverwaltungen abklappern, Anzeigen von Eigentümern auswerten usw.). Bezahlt wird diese aktive Suche ja durch die Provision des Mieters.


    Deshalb darf der Makler auch dem Mieter keine Wohnung anbieten, für die er bereits vom Vermieter mit der Mietersuche beauftragt ist. Hier ist ja der Vermieter der "Besteller" und deshalb in der Zahlungspflicht.


    Wenn nun Ihr Makler im konkreten Fall eine Zeitungsanzeiges des Vermieters gefunden hat und dieser ihn vorher nicht beauftragt hat, dann ist es möglich, dass er dem Vermieter sagt: "ich habe einen Interessenten für Ihre Wohnung, aber den nenne ich Ihnen erst, wenn sie mich zusätzlich beauftragen."


    Ob eine solche Vorgehensweise rechtens ist, kann ich nicht sagen. Dazu müsste man sich noch einmal vertieft mit den einschlägigen Vorschriften befassen und auch die eventuell in der Zwischenzeit dazu bereits ergangene Rechtsprechung prüfen.


    Da der Gesetzgeber vor allem die Mieter vor den ungefragt aufgedrängten konkludenten Vertragsschlüssen schützen wollte, ist jedenfalls der Schutzzweck der neuen Regelung durch diese Vorgehensweise nicht ausgehebelt.
    Denn Sie haben ja freiwillig vorher den Suchauftrag in Kenntnis der Provisionspflichtigkeit erteilt.


    Es könnte allerdings rechtswidrig sein, wenn der Makler auf diese Weise eine Provision von mehr als zwei Monatsmieten kassiert.


    Dass Sie so viel Verständnis für die Gier des Maklers aufbringen und niemandem "in Schwierigkeiten" bringen wollen, ist mir nicht ganz nachvollziehbar. Aber ich muss auch nicht alles verstehen.


    Ich würde an Ihrer Stelle den Mietvertrag erst einmal unterschreiben, damit Sie Rechtssicherheit haben.
    Dann würde ich den Hergang der Maklerbeauftragung aufklären und auch dem Vermieter die Wahrheit sagen.
    Dann kann - wer auch immer hier über's Ohr gehauen wurde - seine Provision zurückfordern bzw. gar nicht erst bezahlen.


    Je nach dem Verhalten im konkreten Fall wäre sogar eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges denkbar.

  • MUC, vielen Dank für die ausführliche Antwort.


    Der Mietvertrag ist schon unterschrieben.


    Mein Verständnis für Gier… nunja, es sind ja wenige Leute frei davon. Aber ich verstehe auch, wenn man meint, dass solchen Machenschaften härter entgegengetreten werden sollte. Ich meine eben, dass der resultierende Insgesamt-Frohsinn einer Handlung wichtig ist - umso weniger Leute sich schlecht fühlen, desto besser… :)


    Ihre Antwort hat mir gezeigt, dass es nicht ganz so einfach ist. Ich werde jetzt der Maklerin mal einen freundlichen Brief schicken und sie fragen – wenn es etwas zu verbergen gibt, wird sie's wohl in Ihrem Interesse sagen.


    Beste Grüße,
    J